ᐅ Wie kann ich mein Grundstück finanzieren? Probleme mit Notar & Bank
Erstellt am: 30.10.21 10:09
J
Johnny00730.10.21 10:09Hallo zusammen,
ich entschuldige mich jetzt schonmal für die für viele wohl eher "dumme Frage".
Ich habe vor 3 Monaten den Kaufvertrag zwecks Hausbau für das Grundstück beim Notar unterschrieben.
Das Problem stellt sich wie folgt:
1. Kaufpreisfälligkeit Ende November
2. Grundschuldbestellung 04. November
Nun meine Frage: Nächste Woche soll ich beim Notar vorbeikommen, dort wird die Grundschuld der Bank rangrichtig eingetragen. Die Zahlung wäre Mitte - Ende November. Die Bank zahlt aber nur aus wenn sie die Notarbestätigung oder Rangbescheinigung haben, diese bekomme ich aber erst nach der Zahlung.
Wie soll ich das Grundstück bezahlen?
Vom Notar habe ich nur die Aussage , klären Sie das mit der Bank. Die Bank sagt, klären Sie das mit dem Notar... Bin so langsam echt verzweifelt
ich entschuldige mich jetzt schonmal für die für viele wohl eher "dumme Frage".
Ich habe vor 3 Monaten den Kaufvertrag zwecks Hausbau für das Grundstück beim Notar unterschrieben.
Das Problem stellt sich wie folgt:
1. Kaufpreisfälligkeit Ende November
2. Grundschuldbestellung 04. November
Nun meine Frage: Nächste Woche soll ich beim Notar vorbeikommen, dort wird die Grundschuld der Bank rangrichtig eingetragen. Die Zahlung wäre Mitte - Ende November. Die Bank zahlt aber nur aus wenn sie die Notarbestätigung oder Rangbescheinigung haben, diese bekomme ich aber erst nach der Zahlung.
Wie soll ich das Grundstück bezahlen?
Vom Notar habe ich nur die Aussage , klären Sie das mit der Bank. Die Bank sagt, klären Sie das mit dem Notar... Bin so langsam echt verzweifelt
Guten Morgen,
also die Bank verlangt die Sicherheit!
die Sicherheit ist die Grundschuld, die im Grundbuch EINGETRAGEN wird.
(die Bank will für die Auszahlung, dass der Eintrag bereits im Grundbuch steht!)
wenn Du beim Notar am 04.11. die Grundschuld bestellst, dann frage ihm nach der Bearbeitungszeit beim Amtsgericht!
Das dürfte er wissen.
und sage ihm, dass die Zahlung Ende November erfolgen soll.
wenn das Amtsgericht schnell ist (1-2 Wochen Bearbeitungszeit) dann wird die Grundschuld bis ende November im Grundbuch sein = Sicherheit für die Bank = Zahlung kann erfolgen.
ist das Amtsgericht langsam (in der Regel brauchen die 4-6 Wochen für die Eintragung!) dann macht der Notar eine RANGBESCHEINIGUNG für die Bank = die Rangbescheinigung bestätigt der Bank, dass Du die Grundschulden bestellt hast, und das dem Amtsgericht vorliegt (ein Notarangestellte geht mit der Bestellung zum Amtsgericht, gibt die Unterlagen ab, und holt sich den Stempel!)
damit hat die Bank auch die Sicherheit = Auszahlung kann erfolgen
also die Bank verlangt die Sicherheit!
die Sicherheit ist die Grundschuld, die im Grundbuch EINGETRAGEN wird.
(die Bank will für die Auszahlung, dass der Eintrag bereits im Grundbuch steht!)
wenn Du beim Notar am 04.11. die Grundschuld bestellst, dann frage ihm nach der Bearbeitungszeit beim Amtsgericht!
Das dürfte er wissen.
und sage ihm, dass die Zahlung Ende November erfolgen soll.
wenn das Amtsgericht schnell ist (1-2 Wochen Bearbeitungszeit) dann wird die Grundschuld bis ende November im Grundbuch sein = Sicherheit für die Bank = Zahlung kann erfolgen.
ist das Amtsgericht langsam (in der Regel brauchen die 4-6 Wochen für die Eintragung!) dann macht der Notar eine RANGBESCHEINIGUNG für die Bank = die Rangbescheinigung bestätigt der Bank, dass Du die Grundschulden bestellt hast, und das dem Amtsgericht vorliegt (ein Notarangestellte geht mit der Bestellung zum Amtsgericht, gibt die Unterlagen ab, und holt sich den Stempel!)
damit hat die Bank auch die Sicherheit = Auszahlung kann erfolgen
B
Benutzer20030.10.21 11:42Johnny007 schrieb:
Nun meine Frage: Nächste Woche soll ich beim Notar vorbeikommen, dort wird die Grundschuld der Bank rangrichtig eingetragen.Die Grundschuld wird beim Notar bestellt, eingetragen wird Sie auf Antrag des Notars beim Grundbuchamt.Johnny007 schrieb:
Die Bank zahlt aber nur aus wenn sie die Notarbestätigung oder Rangbescheinigung haben, diese bekomme ich aber erst nach der Zahlung.Mit Glück kannst Du das Rangattest bereits am 04.11. bekommen, wenn der Notar flott ist. Und damit könnte die Bank ab dem 04.11. auszahlen.Johnny007 schrieb:
Vom Notar habe ich nur die Aussage , klären Sie das mit der Bank. Die Bank sagt, klären Sie das mit dem Notar... Bin so langsam echt verzweifeltUnd beide haben Recht. Die Bank sagt: "Grundschuld ranggerecht eingetragen oder Rangattest". Der Notar sagt "Klär das mit der Bank, was sie haben wollen".DU musst eine Entscheidung treffen, was Du möchtest.
==> Ich als Banker sage Dir, dass Du die Grundschuld bestellen gehst. Dann sprichst Du mit dem Notar, dass er ein Rangattest erstellt, falls die Grundschuld nicht bis zu einem Datum X im Grundbuch ist. Dann sagst Du der Bank, dass Du die Grundschuld bestellt hast (die Bank aber auch nach der Grundschuldbestellung die notwendige vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde) und dass, sofern die Grundschuldeintragung nicht passend erfolgen kann, diese ein Rangattest erhalten wird.
Bums aus und Du kannst Ende November den Kaufpreis belegen.
J
Johnny00731.10.21 15:23Vielen Dank für eure antworten!! Ihr habt mir sehr geholfen.
Das Thema ist für mich komplettes Neuland.
Das Thema ist für mich komplettes Neuland.
Johnny007 schrieb:
Das Thema ist für mich komplettes Neuland.Für viele deswegen ist ein guter Bankberater Gold wert. Das dich deine Bank da nicht berät wundert mich.Ähnliche Themen