ᐅ Wie flexibel ist eine Baugenehmigung?
Erstellt am: 11.10.21 10:18
I
In der Ruine11.10.21 10:18Bezüglich meines Anbaues und des Threads bezüglich Symmetrien mal eine Frage zur Baugenehmigung allgemein.
Wie flexibel ist denn so eine Genehmigung? Also was kann geändert werden ohne die Behörde zu involvieren, eine
Strafe zu riskieren oder den Bau nicht abgenommen zu bekommen (Fertigmeldung).
Also z.B. Breite und Höhe der Fenster? 10cm breiter gebaut als geplant? Also eher Kleinigkeiten die nicht komplett
alles über den Haufen werfen.
Wenn doch größere Änderungen kommen sollten, muss dann die Genehmigung erneuert werden? Oder wird das Amt
nur informiert.
Nicht das es falsch verstanden wird, es ist nichts von mir geplant. Nur aus Informationsgewinn und für den Fall der Fälle.
Wie flexibel ist denn so eine Genehmigung? Also was kann geändert werden ohne die Behörde zu involvieren, eine
Strafe zu riskieren oder den Bau nicht abgenommen zu bekommen (Fertigmeldung).
Also z.B. Breite und Höhe der Fenster? 10cm breiter gebaut als geplant? Also eher Kleinigkeiten die nicht komplett
alles über den Haufen werfen.
Wenn doch größere Änderungen kommen sollten, muss dann die Genehmigung erneuert werden? Oder wird das Amt
nur informiert.
Nicht das es falsch verstanden wird, es ist nichts von mir geplant. Nur aus Informationsgewinn und für den Fall der Fälle.
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Man kann einiges über eine Nachtragsänderung machen. Kostet einen Hunni (o ä) und dauert auch nicht so lange wie die Genehmigung an sich.
Gebäudehöhe, Abstände, Aussenfarben etc. sollte man darüber machen lassen, also alles, was die Vorgaben des Bebauungsplan /Landesbauordnung betrifft und eventuell davon abweichen könnte.
Ein Fenster verschieben, 20 cm größer oder kleiner, alles was den Grundriss und Anordnungen betrifft, interessiert das Bauamt nicht.
Gebäudehöhe, Abstände, Aussenfarben etc. sollte man darüber machen lassen, also alles, was die Vorgaben des Bebauungsplan /Landesbauordnung betrifft und eventuell davon abweichen könnte.
Ein Fenster verschieben, 20 cm größer oder kleiner, alles was den Grundriss und Anordnungen betrifft, interessiert das Bauamt nicht.
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