Hauskauf von Oma o. warten bis zum Erbe?

4,80 Stern(e) 16 Votes

Was würdet ihr tun?

  • Notar zur Rate suchen?

    Stimmen: 10 100,0%
  • Sich nicht einmischen und aufs Erbe warten?

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    10
Tolentino

Tolentino

Wenn ich das so lese werde ich wohl dafür sorgen, dass bei meinem Ableben einfach nichts mehr übrig ist zum erben.
Nur ein Riesenberg an Schulden, damit die Entscheidung nicht so schwer fällt, das Erbe auszuschlagen.
Ideelle Gegenstände können ja vorher verschenkt werden.
 
G

Grundaus

Wenn ich das so lese werde ich wohl dafür sorgen, dass bei meinem Ableben einfach nichts mehr übrig ist zum erben.
Nur ein Riesenberg an Schulden, damit die Entscheidung nicht so schwer fällt, das Erbe auszuschlagen.
Ideelle Gegenstände können ja vorher verschenkt werden.
wenn du nicht vor hast während dem Arbeitsleben zu sterben, wird es mit vielen Schulden nichts werden. Als Rentner bekommst du wegen Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht Mal annähernd eine 80% Finanzierung und mit den Konsumentenkrediten sieht es auch nicht besser aus
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Auf jeden Fall gehört das eine Haus ihr und das andere meiner Oma + hat ihr Haus den Anbau wo ich zur Miete wohne.
Das mag in einer Nutzungserklärung so stehen, aber wenn es nur ein Flurstück ist gehören ihr auch nur XX% an diesem Flurstück mit allen Häusern darauf.

In Kombination mit dem Streit zur Schwester ist das wirklich Sprengstoff. Stellt sich die Schwester quer bleibt nämlich nach dem Erbfall nur eine Teilungsversteigerung. Und da ist dann das ganze Grundstück mit beiden Häusern "versteigert". D.h. deine Eltern haben dann zwar den Betrag XX% vom Verkaufspreis auf dem Konto aber auch kein Haus mehr.

Ich hoffe schwer, der Notar hat das damals erkannt und irgendwelche Vorkaufsrechte im Erbfall mit eingetragen. Beschafft euch den den Grundbuchauszug. Deine Eltern sind Miteigentümer und haben ein berechtigtes Interesse. Oder sucht den Kaufvertrag zwischen Oma und deiner Mutter, da steht das auch im Detail. Wenn du das hast, kannst du ja gerne noch mal die Laienmeinungen (keine Rechtsberatung) in diesem Forum abfragen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Auf jeden Fall gehört das eine Haus ihr und das andere meiner Oma + hat ihr Haus den Anbau wo ich zur Miete wohne.
Und weiter, wenn nicht irgendwelche detaillierten Nutzungsrechte im Notarvertrag stehen, schuldest du eigentlich deine Miete nur zu X% der Oma und zu Y% deiner Mutter. Genauso müssten deine Eltern A% Miete an die Oma zahlen und B% Miete die Oma an deine Eltern.

Wenn ihr die Möglichkeit habt, baut mindestens 1km weiter weg o_O .
 
P

Pinkiponk

Die Oma weiß, daß nach ihr die Sintflut kommt - oder zumindest ein Hauen und Stechen, mit dem verglichen Kain und Abel wie ein Dreamteam aussähen.
Ich kann Dir ausnahmsweise nicht ganz zustimmen, denn dafür gibt es doch Gesetze, oder?

Ich habe es so verstanden, dass Oma und Mutter (von S. Meyer) zu je 50% im Grundbuch stehen für das gesamte Anwesen. D.h. für mich, dass nach dem Ableben von Oma 50% des Anwesens auf die drei Kinder (eines davon Tante von S. Meyer, eines davon Onkel von S. Meyer und eines davon Mutter von S. Meyer) übergehen/ausbezahlt werden.
Der Bruder/Onkel von S. Meyer hat (mündlich oder schriftlich?) versichert, dass er keinen Anteil mehr möchte. Wenn es dabei bleibt, werden also 50% des gesamten Anwesens auf Tante von S. Meyer und Mutter von S. Meyer, somit je 25%, verteilt.
Wenn die Mutter von S. Meyer ihre Schwester/Tante von S. Meyer ausbezahlen möchte, kann das Problem auftreten, dass die Schwester/Tante von S. Meyer einen enorm hohen Preis verlangt, weil die Grundstückspreise zwischenzeitlich gestiegen sind. Welche gesetzlichen Vorschriften in einem solchen Fall gelten und ob ein aktuelles Wertgutachten eingeholt werden muss, weiß ich nicht, aber vielleicht ein anderer geschätzter Kommentator. :)

@S. Meyer: Korrigierst Du mich bitte bzw. habe ich jemanden vergessen?
 
11ant

11ant

Ich kann Dir ausnahmsweise nicht ganz zustimmen, denn dafür gibt es doch Gesetze, oder?
"Oder" ist richtig, denn Gesetze dagegen, daß man sich in Erbrechtsauseinandersetzungen bekriegt und zerstreitet, gibt es leider nicht. Manche Leute lernen dabei sogar so weit entfernte Verwandte kennen, daß man vorher noch nicht einmal Weihnachtsbriefe mit ihnen ausgetauscht hat - geschweige denn, daß sie auf Fotos von Familienfeiern wären.
Ich habe es so verstanden, dass Oma und Mutter [...]
Ich habe vor allem verstanden, daß die TE leider nur vermutet, wo sie aber dringend Faktenwissen bräuchte, da man hier mit Vermutungen nicht arbeiten kann. Deine weiteren Schlussfolgerungen lesen sich für mich im Grunde nicht falsch, nur eben leider auf den tönernen Füßen stehend, daß wir hier aktuell noch immer nur spekulieren.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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