Grundriss klassisches Einfamilienhaus auf 700qm Grundstück mit Ostzugang

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RomeoZwo

RomeoZwo

Das meinst Du jetzt nicht ernst, dass es Dir wichtig ist, dass Eure Unordnung, egal von wem, nicht von Vertretern oder ähnlichen Menschen gesehen bzw. nicht gesehen wird?!
Mir wäre es egal. Meiner besseren Hälfte ist es nicht egal ... ist halt so :)

Aber von totaler Sichtbarkeit des Hausinneren ab Eingangstür bin ich auch kein Freund. Weil umgekehrt sieht man dann ja auch die Tür von überall, auch mit den mal schnell nur abgestreiften Schuhen usw. . Das will ich auch nicht unbedingt vom Sofa aus.

Ab einer gewissen Hausgröße gibt es für das "Problem" ja dann den Prachteingang und den Dienstboteneingang. Aber davon sind wir halt doch noch etwas entfernt ;-) .
 
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11ant

11ant

Sorry, daß ich heute nur häppchenweise Zeit finde, den Thread zu lesen, und daher verstreut antworte:
Standardentwurf vom Planer? Der Plan wurde individuell für uns erstellt nach dem wir dem Architekten einen Fragebogen ausgefüllt hatten
Das klingt sehr interessant, magst Du den Fragebogen hier einmal zeigen ?
Preisschätzung lt Architekt/Planer: der Architekt macht für uns nur Stufe 1-4. Wir haben uns noch nicht entschieden ob wir uns einen GU suchen oder Einzelvergabe machen und uns eine Bauaufsicht suchen.
Ich erläutere an anderer Stelle des Fahrplan des Architekten nach dem Phasenmodell der HOAI. Zwei Dinge fallen mir an dieser Vorgehensweise abratenswert auf:
1. Den Mohren nach der Genehmigungsplanung in die Wüste zu schicken und dann allein mit seinem Tretboot in die rauhe See zu stechen, halte ich schon vom Prinzip her für keine kluge Idee. Getoppt wird das m.E. nur noch damit, den Cut nach der LP 4 zu machen, denn diese Schnittstelle ist nochmals erheblich ungeeigneter als wenn man wenigstens die LP 5 noch mitnimmt. Außerdem ist die Bereitschaft zu einem Architektenvertrag nur bis einschließlich LP 4 leider häufig geradezu ein Kennzeichen von Architekten, die in zweierlei Weise keine großen Praktiker sind: nämlich in puncto Kalkulation und Bauleitung.
2. Daß Ihr einen GU sucht, wären gleich zwei Fehler in einem: erstens solltet nicht Ihr das tun, sondern der Architekt; und zweitens würde ich einen GU überhaupt nie aktiv anstreben, sondern lediglich in der Ausschreibung freistellen, daß auch GU mitbieten dürfen. Eigenvergabe ist, selbst wenn man sie nicht als Einzelvergabe durchführt, ein gefährliches Terrain.
 
Schimi1791

Schimi1791

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Aber von totaler Sichtbarkeit des Hausinneren ab Eingangstür bin ich auch kein Freund. Weil umgekehrt sieht man dann ja auch die Tür von überall, auch mit den mal schnell nur abgestreiften Schuhen usw. . Das will ich auch nicht unbedingt vom Sofa aus.
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Da fällt mir wieder DAS eine Wort ein: Milchglas ;)
(Oder ein Spiegel ...)
Beides würde aber geschlossene Türen voraussetzen.

Zum Thema "schnell abgestreifte Schuhe" auch ein Wort: Disziplin! :D :rolleyes:

Aber gut ... hier auf einen Konsens zu kommen, ist wahrscheinlich nicht möglich - außer: jeder so wie mag oder glauben zu müssen

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Ab einer gewissen Hausgröße gibt es für das "Problem" ja dann den Prachteingang und den Dienstboteneingang. Aber davon sind wir halt doch noch etwas entfernt ;-) .
Och ... den (uneinsehbaren) Hauszugang durch die Garage über den Hauswirtschaftsraum könnte man heutzutage als eine Art Dienstboteneingang bezeichnen und der ist in vielen heutigen Häusern vorhanden - so bei uns auch :)
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Da fällt mir wieder DAS eine Wort ein: Milchglas ;)
Das hilft aber nicht, wenn die Eingangstür in Milchglas ist - es geht ja gerade um Offenheit zwischen Eingangsbereich und Garten. ;)
Ja, Disziplin ... wie bring ich das nur der 4 jährigen bei, wenn Mama da auch nicht so konsequent ist.

Es kommt ja auch immer auf den Grundriss an. Bei einem Haus mit Eingang Nord und Terrasse Süd kann ich mir die Offenheit, z.B. mit Durchblick nur durch den Essbereich eher vorstellen, als bei uns mit Eingang an der Seite, wo der Durchblick dann voll durch den Chill-Bereich direkt auf den Fernseher gehen würde.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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