Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ GU-Vertrag - Höhe der Stützmauer


Erstellt am: 22.05.12 09:27

L
L75igf9es-1
22.05.12 09:27
Wir bauen ein Einfamilienhaus an einer Hanglage. Zur Hangunterseite haben wir 3.5 m Abstand. Der GU hat eine Stützmauer eingeplant und uns mündlich ebenen Platz versprochen. Bestandteil des Anhangs ist auch ein Querschnittsplan des Hauses bzw. ist hier auch die Stützmauer in Höhe Oberkant Bodenplatte+Estrich eingezeichnet.

Nach Fertigstellung von Stützmauer und Bodenplatte mussten wir feststellen, dass die Stützmauer jetzt rund 60-70cm niedriger als im Querschnittsplan vermerkt erstellt wurde. Wir haben den Architekt darauf angesprochen und der hat uns mitgeteilt, dass er sich die Sache anschauen wird...

Aus dem eigentlichen Stützmauerplan ist lediglich die Länge der Stützmauer vermerkt bzw. ist ein Geländer in Höhe Oberkante Bodenplatte eingezeichnet (keine Höhenangabe zur Stützmauer. Ist der Querschnittsplan eine zuverlässige Quelle für die Höhe der Stützmauer?

Anzeige
Hallo L75igf9es-1,

schau mal hier: GU-Vertrag - Höhe der Stützmauer. Da wird jeder fündig!
M
MODERATOR
26.05.12 19:07
Sie müssen im GU-Vertrag/Baubeschrieb nachschauen, was hier zu den Vertragsinhalten zählt. Wenn die Planzeichnungen hier aufgeführt sind, ist wichtig, in welcher Vertragshierarchie diese stehen. Da steht dann (wenn es denn eine Hierarchie gibt) z.B.: In Streitfällen gelten Vertragsinhalte in folgender Reihenfolge...

Mündliche Vereinbarungen sind keine Vereinbarungen; nur schriftliche Vertragsinhalte sind bindend. Ferner muss der GU mangelfrei arbeiten; wenn die Höhe der Stützmauer statisch ausreicht, wäre diesem Anspruch genüge getan.
Schauen Sie aber erstmal in den Vertrag/Baubeschrieb.
stützmauervertragsinhaltebodenplattebaubeschriebvereinbarungen