ᐅ KfW-Förderung Wohngebäude Zuschuss 461
Erstellt am: 11.08.21 20:59
H
Heikargoh11.08.21 20:59Guten Abend,
weiß jemand, welche Unterlagen gegenüber der KfW bzgl. des "Wohngebäude Zuschuss 461" einzureichen sind? Gelesen habe ich auf der Seite der KfW bisher ausschließlich von Energieeffizienz-Experten, die die "Bestätigung zum Antrag (BZA)" und die "Bestätigung nach Durchführung" belegen müssen bzw, dass diese Belege "hochgeladen" werden müssen. Beim Kauf einer Wohnung beispielsweise muss man doch sicherlich auch den Kaufvertrag übermitteln, oder? Oder ggf. noch andere Unterlagen?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung.
weiß jemand, welche Unterlagen gegenüber der KfW bzgl. des "Wohngebäude Zuschuss 461" einzureichen sind? Gelesen habe ich auf der Seite der KfW bisher ausschließlich von Energieeffizienz-Experten, die die "Bestätigung zum Antrag (BZA)" und die "Bestätigung nach Durchführung" belegen müssen bzw, dass diese Belege "hochgeladen" werden müssen. Beim Kauf einer Wohnung beispielsweise muss man doch sicherlich auch den Kaufvertrag übermitteln, oder? Oder ggf. noch andere Unterlagen?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung.
H
Heikargoh11.08.21 21:51Muss man nicht "irgendwann" nachweisen, ob bzw. was man, z.B., gekauft hat?
Habe den Zuschuss am Montag beantragt. Man benötigt lediglich die Bestätigung zum Antrag (BZA), die der Energieeffizienz-Berater einem zu Verfügung gestellt hat, da er vorher ein Antrag stellt.
Ich habe noch bei der kfw angerufen. Wir bauen als Ehepaar das Haus. Der Mitarbeiter meinte es reicht wenn man den Antrag als Einzelperson stellt. Dann müssen sich auch nicht beide später identifizieren.
Ich habe noch bei der kfw angerufen. Wir bauen als Ehepaar das Haus. Der Mitarbeiter meinte es reicht wenn man den Antrag als Einzelperson stellt. Dann müssen sich auch nicht beide später identifizieren.
Die Auskunft ist leider nur semi korrekt. Die Antragstellung sollte schon für den korrekten Eigentümer bzw. Erwerber erfolgen und nicht nur für einen von beiden. Eine Änderung ist nachträglich nicht möglich und die Abwicklung muss auf Basis der jetzt existierenden Zusage erfolgen.
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