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ᐅ Verdecktes Bauherrenmodell - Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer


Erstellt am: 15.04.21 13:25

I
IcyVeins
15.04.21 13:25
Guten Tag zusammen,

ich habe zu der Thematik verdecktes Bauherrenmodell mal ein paar Fragen.

Googelt man dieses Thema wird man mit Warnungen von Notaren / Juristen oder Immobilien Homepage“s überschüttet.

Grundsätzlich dreht es sich hierbei immer um die gleichen Punkte:

-Die Makler- und Bauträgerverordnung ist nicht mehr gültig.
- Grunderwerbsteuer kann vermeintlich eingespart werden. Trugschluss da Umsatzsteuer hinzu kommt und ggf. G-.Steuer nachberechnet wird.

Überlese ich noch weitere Risiken? Weil so wirklich erschließt sich mir das große Risiko nicht. Im Endeffekt ist das doch eine Situation als wenn ich auf meinem
eigenen Grund baue?! ( okay hier kann ich den Bauträger dann noch frei wählen)

Einen Ratenzahlplan mit dem Bauunternehmer kann man ja an die Makler- und Bauträgerverordnung koppeln und entsprechend nach Ausführung der entsprechenden Bauleistung zahlen.
Die Bauleistungsbeschreibung auf entsprechende Kostenfallen prüfen, so dass einen unangenehme Baunebenkosten erspart bleiben setze ich mal auch als absolut notwendig voraus.
Die Grunderwerbsteuer kann man ja einfach zahlen oder entsprechend angeben.

Fallen euch noch weitere Nachteile ein?

Bitte nicht falsch verstehen, will das Modell nicht schön reden. Leider zeigt die Erfahrung das dieses zunehmend Praxis ist und viele Grundstücke so eine Kopplungsvereinbarung
haben.

Grüße

Icy


PS und der Vollständigkeitshalber :

Vorteile - ja die gibt es auch bei dem Modell
Denn der Erwerber im GU-Modell ist bereits Eigentümer des Grundstücks und wird dadurch kraft Gesetzes zwingend Eigentümer des Bauwerks
(soweit es eben jeweils gediehen ist). Denn die mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind wesentliche Bestandteile des Grundstücks und
stehen als solche immer im Eigentum des Grundstückseigentümers (§ 94 Baugesetzbuch). Geht der GU z.B. während der Bauphase in die Insolvenz, kann d
er Erwerber isoliert den GU-Vertrag kündigen und dann mit einem anderen Unternehmer den Bau vollenden
H
hampshire
15.04.21 13:47
Was willst Du denn konkret erreichen?
I
IcyVeins
15.04.21 14:02
Ich habe eine sehr schönes Stückchen Land gefunden welches von der XYZ GmbH zusammen mit der Gemeinde von Ackerland zu Bauland entwickelt wird. Bauen müsste ich jedoch mit der ABC GmbH welche dem Sohn der XYZ GmbH gehört. Beide Firmen sind zwar rechtlich nicht miteinander verbunden aber soweit ich das verstanden habe ist das bei dem verdeckten Bauherrenmodell nicht relevant.

Ich möchte die Risiken verstehen und somit dann auch für mich beurteilen können. Rechtlich möchte ich mich hier auch nicht in einer Grauzone begeben...
T
Tolentino
15.04.21 14:06
Du wirst Grunderwerbsteuer auf Grund und Haus zahlen dürfen.
Sonst wird wahrscheinlich alles so laufen wie bei GU/GÜ üblich.
Wenn du partout keine Lust darauf hast, kannst du fragen, ob die gegen einen Aufpreis die Bindung auslösen lassen.
1
11ant
15.04.21 15:49
IcyVeins schrieb:

Die Makler- und Bauträgerverordnung ist nicht mehr gültig.
Wie kommst Du darauf ?
IcyVeins schrieb:

okay hier kann ich den Bauträger dann noch frei wählen
Wenn Du ihn frei wählen kannst, ist er (im Rechtsverhältnis zu Dir, ungeachtet ob er gemischt als BT-GU tätig ist) kein Bauträger.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
I
IcyVeins
15.04.21 16:23
Okay, das mit der Steuer war mir schon klar. Werde mal versuchen ob er mit einen Aufpreis auf die Bindung verzichtet!

@11ant - Weil das dann ein Werkvertrag ist für den Baugesetzbuch gilt und nicht die Makler- und Bauträgerverordnung. Kannst ja einfach mal googeln da ist das dann rechtlich genau erklärt.

Die Definition Bauträger ist da schlicht und ergreifend falsch von mir gewählt.
bauträgerverordnunggrunderwerbsteuermaklerrechtlichbauherrenmodellbaugesetzbuch