ᐅ Verdecktes Bauherrenmodell - Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer
Erstellt am: 15.04.21 13:25
IcyVeins schrieb:
@11ant - Weil das dann ein Werkvertrag ist für den Baugesetzbuch gilt und nicht die Makler- und Bauträgerverordnung. Kannst ja einfach mal googeln da ist das dann rechtlich genau erklärt.Der Laie - Nichtjurist bin ich ja auch selbst - denkt gerne, differenzierte rechtliche Erklärungen dienten Unterschieden. Oft sollen sie jedoch vielmehr den Weg dafür frei machen, daß zwei Juristen drei Auffassungen haben können. Abgesehen davon gelten für die vertragsrechtliche und die steuerrechtiche Beurteilung zwar unterschiedliche Maßstäbe und kann ein Fall durchaus im einen Sinne heikel und im anderen unbedenklich sein - jedoch lassen sich Gesetze und Verordnungen ungern verschaukeln oder durch Gestaltung umgehen. Soll heißen: auch eine Makler- und Bauträgerverordnung hat nicht auf Schlauberger oder die sich dafür halten gewartet, und im Worst Case gelten doch beide Rechtsnormen: diejenige, von der man es erwartet hat, und die andere, von der man überzeugt war, sie gälte hier "klar" nicht. Im Zweifel sagt ein Richter, im Geiste des Gesetzes sei aber wohl, daß es gälte. Im Baubereich würde ich vorsichtshalber immer von einer leicht erhöhten Kriminalitätsbereitschaft ausgehen - und insbesondere davon, daß man den Kunden dabei denjenigen sei ließe, den die Hunde bissen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Tolentino schrieb:
Du wirst Grunderwerbsteuer auf Grund und Haus zahlen dürfen.Aber doch nur, wenn die Bauträgerbindung auch im notariellen Kaufvertrag des Grundstücks mit aufgenommen wird, oder? Denn sonst wüsste ich nicht wie das FA davon Wind bekommen sollte.
MarkoW. schrieb:
Denn sonst wüsste ich nicht wie das FA davon Wind bekommen sollte.Da haben die einen Fragebogen für ;-)https://www.instagram.com/11antgmxde/
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IcyVeins schrieb:
Die Bauleistungsbeschreibung auf entsprechende Kostenfallen prüfen, so dass einen unangenehme Baunebenkosten erspart bleiben setze ich mal auch als absolut notwendig voraus.Bauleistungsbeschreibung ist die Bauleistungsbeschreibung für das Haus, Baunebenkosten beziehen sich auf das Grundstück, also bauseits zu tragen, sind also nicht in der Bauleistungsbeschreibung beschrieben.ypg schrieb:
Bauleistungsbeschreibung ist die Bauleistungsbeschreibung für das Haus, Baunebenkosten beziehen sich auf das Grundstück, also bauseits zu tragen, sind also nicht in der Bauleistungsbeschreibung beschrieben.Ja, richtig. Aus dieser ist ja ersichtlich, welche Kosten dann noch vom Bauherren selbst zu tragen sind.
Falls wer noch zum eigentlichen Thema (verdecktes Bauherrenmodell) beizutragen hat oder vielleicht eine Erfahrung teilen möchte ist hierzu gerne eingeladen 🙂
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