Unterfangung bei Anbau an Bestandsgebäude

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ckcool1984

Hallo allerseits,

wir planen gerade den An- und Umbau unseres kleinen Einfamilienhauses (Bj 1938). Hierbei brauche ich Rat zu einer ggf. erforderlichen Unterfangung.

Das Bestandshaus ist 1 1/2 geschössig und teilunterkellert. Der bestehende (ehemals Kohle)Keller hat eine lichte Höhe von 1,85m. Der Haussockel am Keller ist auf einer Tiefe von ca. 2,10m. Der nicht unterkellerte Gebäudeteil ist mit einem Streifenfundament in einer Tiefe von ca. 80cm versehen.

Der Anbau soll an der südlichen Giebelseite des Hauses mit 10x5m erfolgen und würde sowohl am Keller als auch am nicht-unterkellerten Teil platziert werden. Nun meine Fragen:

- Sofern der Anbau nicht unterkellert wird, ist dennoch eine Unterfangung des Bestandsgebäudes erforderlich, wenn der Anbau mit Streifenfundament oder Bodenplatte hergestellt wird?
- Sofern der Anbau unterkellert wird (mit ca. 2,40m Fundamentsole) ist nach meinem Verständnis jedenfalls eine Unterfangung erforderlich. Sofern diese gemauert oder betoniert wird, muss dies Abschnittsweise erfolgen. Gibt es hier als Indikation aktuelle Kosten (je lf.Meter). Wie lange würde die Herstellung der Unterfangung die Bauzeit verlängern? Gibt es hier Erfahrungswerte?

Vielen Dank!
 
I

icandoit

Das sollte sich ein Fachkundiger (z.B. Statiker) anschauen. Nur der kann Dir sagen wie Dein Unterfangen sicher durchgefuehrt werden kann.

Vermutlich brauchst keine Unterfangung, da die alten Keller und Häuser oft sehr massiv gebaut wurden und somit die Lasten eines Streifenfundaments oder der Bodenplatte vom Anbau aufnehmen koennen.

Mit den hier zur Verfügung gestellten Angaben kann die Frage nicht sicher beantwortet werden.
 
11ant

11ant

Wir kennen Deinen Bestandsgrundriss und Deine Grundstückstopographie nicht. Ein Haus vom Baujahr 1938 wird einen 38 cm dick gemauerten oder 40 cm dick betonumwandeten Keller haben, und meist eine Ortbetondecke.
 
C

ckcool1984

Danke für eure raschen Antworten! Es kommt mir insbesondere darauf an, die Bauzeit durch den Herstellung einer Unterfangung am Bestandsgebäude nicht um mehrere Wochen oder Monate zu verlängern. Die Giebelseite des Bestandshauses ist ca. 9m lang, dh. es müsste m.E. in vier Schritten unterfangen werden. Mit Härtezeiten des Betons kommt da was zusammen. Auf eine Unterkellerung des Anbaus sind wir wegen des Bestandskellers nicht angewiesen, es ist aber ein nice-to-have für den Fall, dass ohnehin zwingend die ganze Giebelseite unterfangen werden muss, dazu der Aushub stattfindet und deshalb die Herstellung eines Kellers keinen großen Mehraufwand mehr darstellt.

Ein Haus vom Baujahr 1938 wird einen 38 cm dick gemauerten oder 40 cm dick betonumwandeten Keller haben, und meist eine Ortbetondecke.
Korrekt, 38er Außenwände (inkl. Kellerwände und Streifenfundament des nicht-unterkellerten Bestandsgebäudes). Das Grundstück ist eben (dh. kein Gefälle) und der Boden sandig. Grundwasser ab 6m tiefe.

Vermutlich brauchst keine Unterfangung, da die alten Keller und Häuser oft sehr massiv gebaut wurden und somit die Lasten eines Streifenfundaments oder der Bodenplatte vom Anbau aufnehmen koennen.
Wie würde ohne Unterkellerung des Anbaus die Verbindung zwischen Anbau- und Bestandfundament hergestellt werden? Trägt man hier die Fundamente unter den Hausecken des Bestandshauses getreppt ab und unterfängt dann nur die Ecken als "Verlängerung" des Fundaments des Anbaus?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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