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ᐅ Vergleichsangebot Dachneigung


Erstellt am: 01.03.21 16:58

M
mondbau
01.03.21 16:58
Hallo Forum,
habe eine Frage zum folgendem Sachverhalt. Habe eine Stadtvilla mit 30° Dachneigung (Zeltdach) bestellt ohne ausgebautem Dachboden. Durch ein Zeichnungsfehler sind es nun aber 25° Dachneigung geworden. Alle Unterlagen + Statik sind mit 30° angegeben. Habt Ihr Ideen wie man hier mehr Raumvolumen reinbekommt. Wäre ein Vergleich als Vollausbau des Dachboden für euch ok. Ich bin da skeptisch. Habe schon im Dach viel Raumverlust durch die fehlende Neigung.
1
11ant
01.03.21 18:16
Wir reden von https://www.hausbau-forum.de/threads/entwurf-grundriss-eg-og-sowie-l-vordach-tipps.34963/ nehme ich an (?)
mondbau schrieb:

Durch ein Zeichnungsfehler sind es nun aber 25° Dachneigung geworden. Alle Unterlagen + Statik sind mit 30° angegeben.
Den "Zeichnungsfehler" kann ich mir gerade nicht recht vorstellen. Also Du hast 30° bestellt und so wurde es geplant und genehmigt, aber das Dach wurde mit 25° Neigung gebaut ?
Bei 25° DN kommt man erst nach 2,145 m auf 1m Höhe, entsprechend nach 4,29 m auf 2m Stehhöhe; bei 30° DN wären es 1,73 / 3,46 m gewesen. Du hast nun bei 10,30 m Kantenlänge effektiv 36,12 qm im Bereich ab 1m Höhe und 2,95 qm Fläche mit 2m Stehhöhe, gegenüber 46,78 / 11,42 qm.
Deine Frage / Überschrift "Vergleichsangebot" verstehe ich nun so, daß Du wissen möchtest, welche "Entschädigung" angemessen wäre (?)
Fiktiv in 1m hohen Kartons gerechnet (und die Luke jeweils nicht abgezogen) hast Du 39,07 cbm Stauraum statt 58,20 cbm, verlierst also quasi 19,13 cbm (wohlgemerkt nach ganz grober Pimaldaumen-Milchmädchen-Überschlagsrechnung). Das wären etwa 60% einer Einzelgarage (nach vergleichbarer Methode). Wenn Dir der GU einen 3 x 3 m Fertiggaragen-Werkstattanbau "schenkt", wäre das aus meiner Sicht ein für beide Seiten fairer Ausgleich für den verlorenen Stauraum. Alternativ: eine Einzelgarage (Schwingtor Handöffnung, übertreiben wollen wir es nicht) zum Werkstattanbau-Preis. Genehmigungsheilung zahlt natürlich auch er.
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M
mondbau
01.03.21 21:53
Der Zeichnungsfehler kam durch das Zeichnungsbüro. 30° DN dran geschrieben. Aber 25° gezeichnet. Die Statik, der Bauantrag, der Vertrag, alles 30°. Ich weiß nicht was so ein Dachausbau kostet, im allgemeinen ist es Dämmwolle und Folie, eine Sparschalung und Rauhspundschalung ausgelegt. Das Thema macht mich ziemlich unzufrieden. Ist eine Behebung angemessen? Gerüst aufbauen, komplett alle Dachpfannen runter, Solarkollektoren runter, Sparren neu und dann neu eindecken.
K
K1300S
02.03.21 06:59
Sind denn 25 ° Dachneigung überhaupt erlaubt? Wir haben ein Walmdach mit 25 °, und als Abstellraum taugt es, aber mehr als einen Raum mit leicht eingeschränkter Nutzbarkeit bekommt damit nicht hin.

Wenn 30 ° beabsichtigt waren, würde ich mich auf diese Änderung nicht einlassen, wobei ich 30 ° Dachneigung bei einem Zeltdach ästhetisch nicht ansprechend finde.
I
icandoit
02.03.21 08:05
Warum hat denn da nie jemand nachgefragt warum die Winkel nicht uebereinstimmen? Spaetestens der Zimmerer haette doch nachfragen muessen was nun gilt. MMn ist die Beschriftung vorrangig. Denn nachmessen wuerde ich das auch nicht. Ausser ich habe einen Vorteil. Den hat hier der Zimmerer. Du wurde wohl bewusst nicht nachgefragt.
H
hampshire
02.03.21 08:48
Das ist sehr ärgerlich.
Wenn anders gebaut wurde als statisch berechnet und genehmigt (beides 30°) muss das korrigiert werden. Dein Schaden ist dann eine Zeitverzögerung.
Wenn nur 25° genehmigt und dann auch gebaut wurden gibt es mehrere Handlungsalternativen - welche ich selbst wählen würde weiss ich auf Anhieb nicht. Hier ist es wichtig eigene Zielklarheit zu gewinnen. Mein Ziel wäre es die 30° zu bekommen. Ein anderes Ziel könnte sein einen möglichst hohen Finanzausgleich zu erhalten. In der Verhandlung für Letzteres würde ich in der Vorbereitung verschiedene Berechnungsmethoden für die initiale Forderung anstellen z.B. Was würde es kosten das Dach auf 30Grad neu zu machen oder wie viele qm entgehen mir und diese mit dem QM Preis des Hauses multiplizieren oder... In der Argumentation würde ich diejenige wählen, bei der die höchste Forderung zusammenkommt. Es gibt ja sowieso eine Verhandlung darum, dann muss die Ausgangsbasis stimmen.
Vielleicht hat ja Dein Dienstleister eine gute Lösung und es wird nichts strittig. Zumindest wünsche ich Dir das.
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