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Fragenasker27.02.21 18:26Hallo,
ggf. haben sich andere auch schon damit beschäftigt. Ich meine alles geprüft zu haben, sodass wir Anspruch haben. Im März 2020 erhielten wir die Bauanzeige (Genehmigung im Rahmen eines B-Plans) vom Bauamt per Post. Gebaut wurde dann von Juli bis Dezember 2020.
Meine Frau ist schwanger und wird voraussichtlich im September 2021 entbinden (unser erstes/einziges Kind).
Ich habe nun gelesen, dass man Anspruch auf Baukindergeld hat beim Vorliegen folgender Voraussetzungen:
1. Kind vorhanden (bei uns ca. am 25.09.2021)
2. Antrag spätestens 6 Monate nach Einzug in das Haus (wir ziehen am 10.04.2021 ein, müssten demnach bis 10.04.2021 den Antrag stellen können)
3. Baugenehmigung zw. 01.01.2018 bis 31.03.2021 (bei uns im März 2020)
4. Unser Haushaltseinkommen liegt unter der Grenze von 90.000 EUR.
Wenn wir nun bei diesen Voraussetzungen ab (geplant) 26.09.2021 den Antrag stellen, müsste alles klappen. Oder haben wir einen Denkfehler?
Bin für alle Anmerkungen dankbar!
ggf. haben sich andere auch schon damit beschäftigt. Ich meine alles geprüft zu haben, sodass wir Anspruch haben. Im März 2020 erhielten wir die Bauanzeige (Genehmigung im Rahmen eines B-Plans) vom Bauamt per Post. Gebaut wurde dann von Juli bis Dezember 2020.
Meine Frau ist schwanger und wird voraussichtlich im September 2021 entbinden (unser erstes/einziges Kind).
Ich habe nun gelesen, dass man Anspruch auf Baukindergeld hat beim Vorliegen folgender Voraussetzungen:
1. Kind vorhanden (bei uns ca. am 25.09.2021)
2. Antrag spätestens 6 Monate nach Einzug in das Haus (wir ziehen am 10.04.2021 ein, müssten demnach bis 10.04.2021 den Antrag stellen können)
3. Baugenehmigung zw. 01.01.2018 bis 31.03.2021 (bei uns im März 2020)
4. Unser Haushaltseinkommen liegt unter der Grenze von 90.000 EUR.
Wenn wir nun bei diesen Voraussetzungen ab (geplant) 26.09.2021 den Antrag stellen, müsste alles klappen. Oder haben wir einen Denkfehler?
Bin für alle Anmerkungen dankbar!
K
KingJulien27.02.21 18:32So verstehe ich das auch, ja.
W
WilderSueden27.02.21 18:54K
KingJulien27.02.21 18:57WilderSueden schrieb:
Der Antrag muss bis Ende März eingereicht werdenWo steht das?WilderSueden schrieb:
Nein, klappt nicht. Der Antrag muss bis Ende März eingereicht werden und gilt dann nur für Kinder die auch tatsächlich geboren sind:
(KfW Webseite zum Baukindergeld)

Lediglich die Baugenehmigung muss bis zu diesem Stichtag vorliegen bzw. der notarielle Kaufvertrag. Der Antrag kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.K
KingJulien27.02.21 19:02"Sie können spätestens bis zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihre Wohnimmobilie gekauft haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach Einzug stellen."
Bilder hochladen funktioniert bei mir vom Handy leider nicht 🙄
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