Hallo@icandoit
Im Vertrag steht lediglich, dass uns ein Vorkaufsrecht zusteht, wenn die Erbpachtlaufzeit ausläuft.
HalloAblauf = Laufzeit des Erbbaurechts ist beendet
Anhang anzeigen 57659
Sehe ich genauso. Nett nachfragen kann man ja, aber jetzt mal ganz ehrlich: Wo bekomme ich denn heute noch Grundstücke unterhalb des Bodenrichtwerts zum Kauf angeboten? Bei uns hier unvorstellbar, eher gibt es einen 6er im Lotto.Der, der kaufen möchte.
Ist doch super! Wenn man bedenkt, dass Grundstücke zum Marktwert, der ja (oft) höher als der Bodenrichtwert ist, verkauft werden und der angebotene Preis noch darunter liegt, dann könnt ihr Euch freuen. Natürlich könnt ihr auch fragen, ob es noch günstiger geht, aber da sind wir nicht die Entscheidungsträger.