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ᐅ Kauf eines Erbpachtgrundstückes- Preis verhandelbar?


Erstellt am: 18.02.21 10:19

Nordlys18.02.21 14:21
Nein. Mind 2/3 sind es des Verkehrswertes des Gebäudes, die entschädigt werden müssen im Heimholungsfall.
Steven18.02.21 14:24
MeMaKaLi schrieb:




Im Vertrag steht lediglich, dass uns ein Vorkaufsrecht zusteht, wenn die Erbpachtlaufzeit ausläuft.
Hallo

den Passus meinte ich.
Der Hausbesitzer liest daraus, dass ihm ein Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks zusteht.
Evtl. meint der Erbpachtbesitzer, dass dem Hausbesitzer ein Vorkaufsrecht für Grundstück und haus eingeräumt wurde. Falls nicht mehr im Vertrag steht, gehört das Haus nach 2057 dem Grundstückseigentümer.
Den Threadstarter sollte das klar sein.

Steven
nordanney18.02.21 14:28
Machen wir es doch einfach mal am Gesetz fest, bevor hier noch mehr wilde Aussagen kommen:

Heimfall = Übertragung vor Ablauf des Erbbaurechts

Juristisches Textdokument mit Briefinhalten und Fließtext.


Ablauf = Laufzeit des Erbbaurechts ist beendet

Grauer Textstreifen mit zwei Abschnitten zum Erbbaurecht und Entschädigung.
Steven18.02.21 14:40
nordanney schrieb:



Ablauf = Laufzeit des Erbbaurechts ist beendet
1613654888196.png
Hallo

....ist dem Erbbauberechtigten eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Dies sollte der Threadstarter beim Kaufantrag berücksichtigen.
Denn, was ist eine "angemessene Vergütung"? Da kann es sehr schnell zu Streitereien kommen. Und 36 Jahre ist nicht ganz so viel für ein Haus.

Steven
RomeoZwo18.02.21 14:54
Der TE will es ja kaufen. Soweit so gut. In Preisverhandlungen zu gehen kann sich lohnen insofern der Verkäufer nicht "beleidigt" ist und sein Verkaufsangebot zurück zieht. Bei einem Unternehmen wie der Vonovia glaub ich letzteres eher nicht, aber ich kann mir auch keine große Verhandlungsbereitschaft vorstellen. Die haben ihre Berechnungstools was ihnen das Grundstück "Wert" ist. Dafür wird es verkauft oder auch nicht. Mit Glück sind ein paar % Verhandlungsspielraum einkalkuliert, dass der Käufer einen Verhandlungserfolg für sich verbuchen kann. Aber viel Hoffnung würde ich mir damit nicht machen. Wie gesagt, das Geschäftsmodell der Vonovia ist nicht der Handel mit Einfamilienhaus Grundstücken.
Maschi3318.02.21 15:06
ypg schrieb:

Der, der kaufen möchte.

Ist doch super! Wenn man bedenkt, dass Grundstücke zum Marktwert, der ja (oft) höher als der Bodenrichtwert ist, verkauft werden und der angebotene Preis noch darunter liegt, dann könnt ihr Euch freuen. Natürlich könnt ihr auch fragen, ob es noch günstiger geht, aber da sind wir nicht die Entscheidungsträger.

Sehe ich genauso. Nett nachfragen kann man ja, aber jetzt mal ganz ehrlich: Wo bekomme ich denn heute noch Grundstücke unterhalb des Bodenrichtwerts zum Kauf angeboten? Bei uns hier unvorstellbar, eher gibt es einen 6er im Lotto.
vonoviavorkaufsrechtgrundstückvergütung