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ᐅ Grundstück mit Baumbestand kaufen oder lieber nicht?


Erstellt am: 26.01.21 23:14

D
danielohondo
27.01.21 11:03
JuliaMünchen schrieb:

Welche Bäume konkret in deiner Stadt geschützt sind und eine Ersatzpflanzung erfordern, kannst du normalerweise direkt bei der zuständigen Behörde oder auch örtlichen Gärtnereien erfahren (die machen oft die Ersatzpflanzungen und kennen es aus der Praxis). In München war das bei uns z.B. die Untere Umweltschutzbehörde die ein sehr umfangreiches Regelwerk hat. In der Praxis mussten wir dann einen Baumbestandsplan von einem Experten erstellen lassen (wurde uns vom Architekten vermittelt), der hat dann alle Bäume erfasst und Art und Größe bestimmt. In München sind nur bestimmte Bäume geschützt und erfordern Ersatzpflanzungen (im Prinzip alles was traditionelle und ältere Baumarten sind, Obstbäume und Fliedersträucher aber z.B nicht). Wie viele hängt davon ab, welcher Sachbearbeiter den Bauantrag und den Baumbestandsplan genehmigt 🙂 Unser Planer hatte erst 5 Ersatzpflanzungen eingetragen, da uns das aber deutlich zu viel war, hat er es mit einem Ersatzbaum versucht und es ging durch (kostet ja alles Geld und wir wollen selbst entscheiden, was wir pflanzen).
Wenn du also jemanden kennst, der sich gut mit Bäumen auskennt und dir das Grundstück in Ruhe noch mal anschauen kannst, kannst du relativ leicht abschätzen wie viele davon geschützt sind und eine Ersatzpflanzung erfordern. Wenn auf deinem Grundstück aber keine 100 Jahre alte und meterhohe alte Eiche steht, die du dann sicher nicht fällen dürftest, würde ich mich von den Bäumen nicht aufhalten lassen. Ersatzpflanzungen können ärgerliche Zusatzkosten verursachen, im Vergleich zu allen anderen Kosten und der Knappheit an Grund sind sie aber ein Witz.

Die Liste der geschützten Bäume steht in der Baumschutzsatzung. Es ist mir jedoch nicht klar, ob das Grundstück dazu gehört oder nicht. In der Satzung sind Hausgärten ausgeschlossen.
T
Tassimat
27.01.21 12:58
danielohondo schrieb:

Der erste und der zweite Punkt gehören zum gleichen Paragrafen, also hängen diese zusammen.
Die Frage ist aber, ist es eine UND oder ODER Verknüpfung.
danielohondo schrieb:

Ich weiß noch nicht welche Bäume überhaupt da stehen. Ich gucke es mir diese Woche an. Die meisten sind ziemlich schmal.
Was heißt schon ziemlich schmal... die Satzung sagt 60cm Umfang, das sind ca. 19cm Stammdurchmesser. Die sind schnell erreicht und dann wären schmale Bäume auch geschützt.

Also: Bäume nachmessen, fotografieren und einfach direkt die Stadt fragen.
H
hampshire
27.01.21 13:36
rick2018 schrieb:

Im Baufenster darfst du immer fällen.
Da habe ich andere Erfahrung. Der Verkauf eines Strandgrundstücks in Heringsdorf scheiterte mehrfach wegen des Baumbestandes. Dieser verhinderte einen lukrativen Bau durch Investoren. Das Ganze zog sich über Jahre - bis eine Bauanfrage genehmigungsfähig war und das Grundstück verkauft werden konnte.
Sicherheit bekommst Du beim Bauamt des Ortes.
D
danielohondo
27.01.21 19:58
Das Thema hat sich für uns erst Mal erledigt. Wir haben nun eine Aussicht auf ein Grundstück im Neubaugebiet, was zwar deutlich kleiner ist, aber von der Lage her uns dem besten zusagt.

Ich habe den Besichtigungstermin abgesagt. Der Andrang aktuell scheint riesig zu sehen, es waren keine Termine mehr frei. Da dürfen jetzt andere sich Gedanken darüber machen. Ich bedanke mich für die bisherigen Antworten.
bäumegrundstücksatzung