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ᐅ Hauskauf mit ungenehmigtem Windfang


Erstellt am: 25.01.21 11:54

H
Hexenhaus2021
25.01.21 14:55
Das stimmt schon, nur planen wir auch ein paar kleinere bauliche Veränderungen, die trotz allem genehmigungspflichtig sind. Dadurch kann es natürlich sein, das jemand von der Behörde auch vor Ort kommt und das Abstandsproblem wäre dann offensichtlich.
R
RomeoZwo
26.01.21 12:42
BayBO, Artikel 6:

(8) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht

2.
untergeordnete Vorbauten wie Balkone und eingeschossige Erker, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes, höchstens jeweils 5 m, in Anspruch nehmen,
b) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten und
c) mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,

Nach deiner Beschreibung ist a) und b) gegeben.
c) wohl nicht, da nur 1,5m.

Vll. lässt sich eine nachträgliche Genehmigung "drehen" wenn der Nachbar auf einen untergeordneten Vorbau an dieser Stelle verzichtet (wie auch immer das erklärt werden muss) und damit die theoretisch nur 4m Abstand zwischen den Gebäuden eingehalten werden können. (Es bestehen ja 3m auf Seite Nachbar und 1,5m auf deiner Seite). Evtl. auch unter Auflagen, wie z.B. Bau einer Brandwand am Vorbau.
S
Scout
27.01.21 09:28
Treppenhäuser, Erker und Eingänge innerhalb von Abstandsflächen wie in Bay. Landesbauordnung beschrieben sind unkritisch, die sieht man hier oft. Du solltest nur auf Fenster zum Nachbarn hin verzichten ggf. kann er bei bereits vorhandenen irgendwann noch den Rückbau verlangen. Brandschutz ist ein separates Thema.
abstandsflächenerkeraußenwandvorbau