Dauer Antragsprüfung Kampfmittelräumdienst SH

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AndreasSH

Hallo Leute,
wir beabsichtige in Schleswig Holstein mit einem Bauträger zu bauen. Das Grundstück ist vorhanden, Finanzierung läuft schon und der Bauantrag ist auch schon durch. Der Bau könnte also starten. Leider wurde in der Baugenehmigung vermerkt, dass vor Eingriff in den Boden ein Antrag beim Kampfmittelräumdienst zu stellen ist. Das so ein Antrag notwendig ist war uns vorher leider nicht bewusst, der Bauträger hat uns darauf auch nicht hingewiesen. Wir haben es also erst mit der Baugenehmigung erfahren. Nun haben wir zügig den Antrag auch gestellt, leider kam vom Kampfmittelräumdienst die Rückmeldung das die Bearbeitung bis zu 26 Wochen dauern kann, so steht es auch auf deren Internetseite. Dies würde bedeuten, dass die Fertigstellung sich um knapp ein halbes Jahr nur deswegen verlängern würde. Hatte jemand ähnliche Erfahrungen und hat eventuelle Ideen ob man hier auf private Firmen ausweichen könnte oder ähnliches, um die Anforderung des Bauantrags zu erfüllen. Für mögliche Tipps wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße
 
K

knalltüte

stand bei uns auch so ähnlich drin. Aber wir bauen nicht mit GU. Eine E-Mail an das Bauamt der Gemeinde wurde noch am gleichen Tag beantwortet und zwar positiv. Das ganze (neu) Baugebiet wurde vorab per Luftbildbegutachtung durch die Gemeinde als Bombenfrei beurteilt. Der Satz im BP wurde mMn nur vergessen herauszunehmen oder dient nur zur juristischen Absicherung.

Eventuell ist das ja bei euch auch so? Den Kampfmittelräumdienst selber musste ich so also nie kontaktieren :)
 
J

Jann St

Guten Morgen,

In der Regel wird vermerkt, dass vor Baubeginn zu prüfen ist, ob eine Kampfmittelverdachtsfläche vorliegt. Dies geschieht im 1. Zu fassen wie oben beschrieben durch Luftbildauswertung. Erst wenn dann erkannt wird, dass es eine sog. Verdachtsfläche ist, muss der Aushub überwacht, oder der Boden vorab sondiert werden.

Gefahren im Baugrund sind im übrigen bauherrensache. Inwieweit ein Bauträger Hinweispflichtig vor dem Kauf ist kann ich nicht beurteilen.
Neben der Zeit würden euch in dem Fall sogar relativ hohe Überwachungskosten erwarten.

In der Regel sind die Flächen im "freien Feld" nicht verdächtig.

In Niedersachsen gilt aber derzeit die Verordnung, dass auf Verdachtsflächen kein Aushub stattfinden darf, und nicht Verdachtsflächen zu überwachen sind. Evtl. Mal eine solche VO bei euch prüfen.

Ein privates Unternehmen dazu gibt es, die sind aber immer im Auftrag des Kampfmitteldräumdienstes tätig und haben ihre Lizenzen und arbeiten ähnlich Bürokratisch. Wir arbeiten derzeit mit der Fa. Tauber zusammen. Es gibt aber z.B. auch noch die Fa. Schollenberger.

Lg Jann
 
A

AndreasSH

Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Unterstützung und die Tipps.

@superzapp: Es handelt sich leider nicht um ein Neubaugebiet. Wir haben ein Grundstück erworben, welches der alte Eigentümer von seinem ehemaligen abgetrennt hat. Drum herum sind also bereits gebaute Häuser. Die alten Häuser müssten aus zum Teil den 60ern sein, ein Teil ist sogar über 100 Jahre alt und haben schon den ersten und zweite Weltkrieg überstanden. Es hatte nur früher niemanden interessiert, daher gibt es für dieses Gebiet noch keine Luftbildauswertungen.

@guckuck2 : Es steht drin"
Vor dem Eingriff in den Baugrund besteht Antragspflicht beim Kampfmittelräumdienst" also das was Paragraph 2 abs.3 der Kampfmittelverordnung aussagt.

@ Jann St: Genau es geht im ersten Schritt nur um die Luftbildauswertung. Nur dauert im Moment bei dem Kampfmittelräumdienst die Bearbeitung bis zu 26 Wochen. Und diese Zeit dachte ich mit einer privaten Firma zu verkürzen, wenn die bürokratisch arbeiten wäre das ok, sie müssen nur schnell fertig werden :-)
 
Y

ypg

Gefahren im Baugrund sind im übrigen bauherrensache. Inwieweit ein Bauträger Hinweispflichtig vor dem Kauf ist kann ich nicht beurteilen.
Genau. Es ist aber hier kein Bauträger, sondern ein Generalunternehmer. GU fürs Haus, Bauherr fürs Grundstück. Man stellt sein Grundstück für den Bau zur Verfügung. Alles, was mit dem Grundstück ist, liegt in bauseitiger Verantwortung.
Echt ärgerlich. Aber ich denke mal, dass es kein halbes Jahr dauern wird.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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