ᐅ Kfw70 beantragt, aber nicht erreicht
Erstellt am: 11.03.11 13:52
J
Jürgen201111.03.11 13:52Hallo liebe Gemeinde,
was passiert eigentlich wenn man bei seiner Hausbank Kfw70 Mittel beantragt, bewilligt bekommt und dann den Standardwert für Kfw70 nicht erreicht hat (weil z.B. die Heizungsanlage nicht dem entspricht wie gefordert)
Bin über Antworten dankbar!
Viele Grüße,
Jürgen
was passiert eigentlich wenn man bei seiner Hausbank Kfw70 Mittel beantragt, bewilligt bekommt und dann den Standardwert für Kfw70 nicht erreicht hat (weil z.B. die Heizungsanlage nicht dem entspricht wie gefordert)
Bin über Antworten dankbar!
Viele Grüße,
Jürgen
Hallo,
v.g.
Jürgen2011 schrieb:Verantwortlich für den Kfw Nachweis ist dessen Ersteller! Wenn hier ein Fehler vorliegt, muss dieser korrigiert werden. Ggf. lässt sich das aus der Heizungsanlage resultierende Defizit anderweitig ausgleichen bzw. die Anlage muss dem Standard entsprechend verändert werden.
...was passiert eigentlich wenn man bei seiner Hausbank Kfw70 Mittel beantragt, bewilligt bekommt und dann den Standardwert für Kfw70 nicht erreicht hat (weil z.B. die Heizungsanlage nicht dem entspricht wie gefordert)
v.g.
J
Jürgen201111.03.11 15:47Hallo €uro,
vielen Dank für deine Antwort!
Bedeutet: Wenn eine Heizungsanlage eingebaut werden sollte die durch Solar ihr Warmwasser bekommen sollte (unterstützend) und eine Gas- Heizung mit Solar- Warmbrauchwasser eingebaut worden ist, muss diese wieder raus und eine entsprechend passende eingebaut werden???
Gruß
vielen Dank für deine Antwort!
Bedeutet: Wenn eine Heizungsanlage eingebaut werden sollte die durch Solar ihr Warmwasser bekommen sollte (unterstützend) und eine Gas- Heizung mit Solar- Warmbrauchwasser eingebaut worden ist, muss diese wieder raus und eine entsprechend passende eingebaut werden???
Gruß
Hallo,
Wann wurde das Vorhaben fertiggestellt?
Dass hier bereits Vergegenständlichtes vorliegt, hatte ich eingangs nicht vermutet.
mfg
Jürgen2011 schrieb:So ist es! Andernfalls ist es Subventionsbetrug ! Das kann arg teuer werden. Die KfW rüstet ordentlich auf und führt Stichprobenkontrollen durch. Mitunter wenig amüsant für einige Bauherren
...., muss diese wieder raus und eine entsprechend passende eingebaut werden???
Wann wurde das Vorhaben fertiggestellt?
Dass hier bereits Vergegenständlichtes vorliegt, hatte ich eingangs nicht vermutet.
mfg
J
Jürgen201114.03.11 13:23Hallo €uro,
das Vorhaben ist noch im Bau, wird aber in ca. vier Wochen abgeschlossen sein.
Die eingebaute Heizung wird aber wohl nicht getauscht werden, soviel Geld ist nicht mehr vorhanden.
Bedeutet also für mich, das ich meiner Bank wegen der Kfw 70 auf KFW 100- Änderung Bescheid sagen muss?!
Viele Grüße
das Vorhaben ist noch im Bau, wird aber in ca. vier Wochen abgeschlossen sein.
Die eingebaute Heizung wird aber wohl nicht getauscht werden, soviel Geld ist nicht mehr vorhanden.
Bedeutet also für mich, das ich meiner Bank wegen der Kfw 70 auf KFW 100- Änderung Bescheid sagen muss?!
Viele Grüße
Hallo,
Hier bekomme ich allerdings das Gefühl, dass auf der Planer- bzw. Beraterseite gewisse Ahnungslosigkeit vorliegt
Wo KfW 70 "draufsteht", muss auch KfW 70 "drin sein". Durch Nichteinhaltung der Anforderungen für KfW 70, sind die Auszahlungsvoraussetzungen nicht gegeben! Ich glaube nicht, dass sich die durchleitende Hausbank hier gegenüber der KfW einem Haftungsrisiko aussetzen wird. Bei einer Täuschung wird man den Nächstgelegenen, i.d.R. den Bauherren, in Haftung nehmen.
v.g.
Jürgen2011 schrieb:Eine Verantwortlichkeit für dieses "Missgeschick" muss es ja doch wohl geben! Zudem wäre zu überdenken, wie und ob KfW 70 noch zu erreichen wäre. Erfahrenen Planern kann dies durchaus gelingen!
....Die eingebaute Heizung wird aber wohl nicht getauscht werden, soviel Geld ist nicht mehr vorhanden.
Hier bekomme ich allerdings das Gefühl, dass auf der Planer- bzw. Beraterseite gewisse Ahnungslosigkeit vorliegt
Jürgen2011 schrieb:KfW 100 gibt es nicht, d.h. es wäre dann Energieeinsparverordnung Standard! Hierfür gibt es keine KfW Subvention!
....Bedeutet also für mich, das ich meiner Bank wegen der KfW 70 auf KfW 100- Änderung Bescheid sagen muss?!
Wo KfW 70 "draufsteht", muss auch KfW 70 "drin sein". Durch Nichteinhaltung der Anforderungen für KfW 70, sind die Auszahlungsvoraussetzungen nicht gegeben! Ich glaube nicht, dass sich die durchleitende Hausbank hier gegenüber der KfW einem Haftungsrisiko aussetzen wird. Bei einer Täuschung wird man den Nächstgelegenen, i.d.R. den Bauherren, in Haftung nehmen.
v.g.
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