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ᐅ Große Buche auf Neubaugrundstück - Abstand Haus zu Baum?


Erstellt am: 14.11.20 22:29

M
Müllerin
15.11.20 19:55
? Der Baum ist 30m hoch, ich rede vom Schattenwurf, der uU eine vernünftige Solarbelegung auf dem Dach verhindert.... und wovon redest du?
B
BobRoss
15.11.20 20:19
Ja das ist leider ein Nachteil für eine Photovoltaik Planung, danke für den Hinweis. Die Nord-Süd Firstausrichtung ist diesbzgl. ebenfalls nicht hilfreich. Das ist tatsächlich schade, da ich Photovoltaik grundsätzlich sinnvoll finde. Der First sollte aufgrund der Aussicht aber unbedingt Nord-Süd ausgerichtet sein. Flachdach/Pultdach wird im Bebauungsplan nicht erlaubt sein, leider auch keine Dacheinschnitte und keine Dachterrassen.
1
11ant
15.11.20 20:22
Müllerin schrieb:

? Der Baum ist 30m hoch, ich rede vom Schattenwurf, der uU eine vernünftige Solarbelegung auf dem Dach verhindert.... und wovon redest du?
Die Wirkung einer Verschattungsquelle in 0 Metern Abstand beschränkt sich auf 12 Uhr mittags - da kommt die Sonne nicht von Süden, sondern zenital.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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M
Muc1985
15.11.20 20:24
Wir hatten ein vielleicht vergleichbares Thema. Bei unseren direkten Nachbarn steht so ziemlich in der Ecke auch eine Buche. Beim ersten Einreichen unserer Pläne kam relativ schnell die Untere Naturschutzbehörde ins Spiel und wir mussten die komplette Tiefgarage (die an die Grundstücksgrenze sollte) und somit das gesamte Untergeschoss umplanen, da der Baum geschützt werden soll (die Nachbarn hätten ihn am liebsten weg)...

Als Richtwert mussten wir uns am Kronenumfang orientieren, der die Größe des Wurzelwerkes widerspiegeln soll.

Viele Grüße
B
BobRoss
15.11.20 20:59
Danke @Muc1985 , das sind für mich wertvolle Infos.
Für den Bereich dieses Grundstücks gibt es keine Baumschutzverordnung. Im alten Bebauungsplan steht zu diesen dort eingezeichneten Bäumen:
"Vorhandene Laubbäume, die zu erhalten bzw. bei Verlust durch Krankheit oder Überständigkeit auf dem jeweiligen Grundstück zu ersetzen sind."
K
Kokovi79
18.11.20 09:56
Zum einen ist es schade, einen schönen älteren Baum zu fällen, zum anderen würde ich mich da gründlich zum rechtlichen Rahmen informieren, damit es nicht überraschend teuer wird. Der alte Bebauungsplan sagt ja schon einmal, dass Du nicht „einfach so“ fällen darfst. Auch ohne Baumschutzsatzung kann das je nach Landesnaturschutzgesetz durchaus ein vier- bis fünfstelliges Bußgeld nach sich ziehen.
photovoltaik