Liebes Forum,
jetzt habe ich meine erste Frage: auf einem Grundstück für einen Neubau befindet sich eine sehr große Buche. Höhe ca. 30m (siehe Fotos). Der First des erkennbaren Hausdaches liegt bei ca. 7m Höhe.
Ein eingeschossiges Bestandsgebäude reicht aktuell sehr nah an diesen Baum (2 Stämme) heran. Es wird abgerissen. Der Neubau ist mit zwei Vollgeschossen geplant + DG mit Satteldach und WU Beton Keller.
Wer hat Erfahrung mit großen Bäumen? Wie viel Abstand sollte das neue Haus idealerweise zu dem Baum einhalten, um Schäden am Haus zu vermeiden? Wer hat Erfahrung mit so einer Situation und möchte sein Wissen teilen? Gibt es allgemeine rechtliche Leitlinien zum Abstand Baumkrone - Haus? Ein neuer Bebauungsplan ist aktuell in Bearbeitung. Bundesland = Bayern.
Der Baum steht exakt im Süden des geplanten Hauses.


jetzt habe ich meine erste Frage: auf einem Grundstück für einen Neubau befindet sich eine sehr große Buche. Höhe ca. 30m (siehe Fotos). Der First des erkennbaren Hausdaches liegt bei ca. 7m Höhe.
Ein eingeschossiges Bestandsgebäude reicht aktuell sehr nah an diesen Baum (2 Stämme) heran. Es wird abgerissen. Der Neubau ist mit zwei Vollgeschossen geplant + DG mit Satteldach und WU Beton Keller.
Wer hat Erfahrung mit großen Bäumen? Wie viel Abstand sollte das neue Haus idealerweise zu dem Baum einhalten, um Schäden am Haus zu vermeiden? Wer hat Erfahrung mit so einer Situation und möchte sein Wissen teilen? Gibt es allgemeine rechtliche Leitlinien zum Abstand Baumkrone - Haus? Ein neuer Bebauungsplan ist aktuell in Bearbeitung. Bundesland = Bayern.
Der Baum steht exakt im Süden des geplanten Hauses.
Ja das ist leider ein Nachteil für eine Photovoltaik Planung, danke für den Hinweis. Die Nord-Süd Firstausrichtung ist diesbzgl. ebenfalls nicht hilfreich. Das ist tatsächlich schade, da ich Photovoltaik grundsätzlich sinnvoll finde. Der First sollte aufgrund der Aussicht aber unbedingt Nord-Süd ausgerichtet sein. Flachdach/Pultdach wird im Bebauungsplan nicht erlaubt sein, leider auch keine Dacheinschnitte und keine Dachterrassen.
Müllerin schrieb:
? Der Baum ist 30m hoch, ich rede vom Schattenwurf, der uU eine vernünftige Solarbelegung auf dem Dach verhindert.... und wovon redest du?Die Wirkung einer Verschattungsquelle in 0 Metern Abstand beschränkt sich auf 12 Uhr mittags - da kommt die Sonne nicht von Süden, sondern zenital.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Wir hatten ein vielleicht vergleichbares Thema. Bei unseren direkten Nachbarn steht so ziemlich in der Ecke auch eine Buche. Beim ersten Einreichen unserer Pläne kam relativ schnell die Untere Naturschutzbehörde ins Spiel und wir mussten die komplette Tiefgarage (die an die Grundstücksgrenze sollte) und somit das gesamte Untergeschoss umplanen, da der Baum geschützt werden soll (die Nachbarn hätten ihn am liebsten weg)...
Als Richtwert mussten wir uns am Kronenumfang orientieren, der die Größe des Wurzelwerkes widerspiegeln soll.
Viele Grüße
Als Richtwert mussten wir uns am Kronenumfang orientieren, der die Größe des Wurzelwerkes widerspiegeln soll.
Viele Grüße
Danke @Muc1985 , das sind für mich wertvolle Infos.
Für den Bereich dieses Grundstücks gibt es keine Baumschutzverordnung. Im alten Bebauungsplan steht zu diesen dort eingezeichneten Bäumen:
"Vorhandene Laubbäume, die zu erhalten bzw. bei Verlust durch Krankheit oder Überständigkeit auf dem jeweiligen Grundstück zu ersetzen sind."
Für den Bereich dieses Grundstücks gibt es keine Baumschutzverordnung. Im alten Bebauungsplan steht zu diesen dort eingezeichneten Bäumen:
"Vorhandene Laubbäume, die zu erhalten bzw. bei Verlust durch Krankheit oder Überständigkeit auf dem jeweiligen Grundstück zu ersetzen sind."
Zum einen ist es schade, einen schönen älteren Baum zu fällen, zum anderen würde ich mich da gründlich zum rechtlichen Rahmen informieren, damit es nicht überraschend teuer wird. Der alte Bebauungsplan sagt ja schon einmal, dass Du nicht „einfach so“ fällen darfst. Auch ohne Baumschutzsatzung kann das je nach Landesnaturschutzgesetz durchaus ein vier- bis fünfstelliges Bußgeld nach sich ziehen.
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