ᐅ Bauherren Rechtsschutzversicherung - Bauvertrag unterschreiben
Erstellt am: 14.10.20 10:19
T
Tolentino14.10.20 13:59ÖRAG reicht es, wenn man zeitgleich eine der folgenden Versicherung mit abschließt: Feuerrohbau-/Gebäude-, Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungsversicherung. Ich habe alle abgeschlossen, so wie ich es verstanden habe reicht eine davon. Ob auch andere möglich sind weiß ich nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass es früher nur mit Finanzierung ging, Aber kann sein, dass das einfach nur schlecht kommuniziert war.
T
Tolentino14.10.20 14:10Laufzeit sind 5 Jahre, müsste mal im Kleingedruckten nachgucken, ob es ein ordentliches Kündigungsrecht gibt.
So, habe nochmal nachgelesen.
Es gibt außerordentliche Kündigungsrechte bei:
1. Beitragserhöhung
2. Versicherungsgrund fällt weg (man stirbt oder verkauft das Haus)
3. Nach jedem Eintritt eines Rechtschutzfalls, egal ob Übernahme abgelehnt oder bestätigt.
So, habe nochmal nachgelesen.
Es gibt außerordentliche Kündigungsrechte bei:
1. Beitragserhöhung
2. Versicherungsgrund fällt weg (man stirbt oder verkauft das Haus)
3. Nach jedem Eintritt eines Rechtschutzfalls, egal ob Übernahme abgelehnt oder bestätigt.
T
Tolentino14.10.20 15:23Das interpretiere ich als positiv, warum Bedenken? Das ist eine Maximum Begrenzung, keine Minimumbegrenzung...
T
Tolentino14.10.20 15:56Ach so, was ich eben noch gelesen habe: Bei Bauträger muss die BH-RS vor Unterschrift mit dem Bauträger abgeschlossen werden!
Ähnliche Themen