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ᐅ Notarkosten, genauer Ablauf?


Erstellt am: 20.09.20 22:54

M
maleksy89
20.09.20 22:54
Hallo zusammen,

ich beobachte dieses Forum nun schon seit einigen Monaten, doch jetzt habe ich mich angemeldet da mich eine Frage verfolgt und ich keine Antwort finden kann.

Sachverhalt:

Wir haben ein RH vom Bauträger erworben, kaufvertrag unterschrieben, Grundschuld bestellt.
Für die die beiden Punke kamen auch zügich die Rechnungen vom Notar welche wir beglichen haben.

Nun zu meiner Frage:
Waren das jetzt alle Notarkosten, oder kommt da noch etwas? Z.B. nach Grubdschuldeintragung? Oder Eigentümereintrag? Würde gerne wissen ob noch Folgerechnungen vom Notar zu erwarten sind.

Vielen Dank im Voraus.
K
K1300S
21.09.20 07:45
Seid Ihr denn schon eingezogen? Ansonsten kommt da vermutlich noch ein wenig mehr, denn Ihr habt ja dann auch noch nicht alles bezahlt.

Typischerweise - nach der Beurkundung -
  • wird eine Grundschuld bestellt (Notar)
  • wird eine Auflassungsvormerkung bestellt (Notar)
  • wird eine Grundschuld eingetragen (Amtsgericht/Grundbuchamt)
  • wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen (Amtsgericht/Grundbuchamt)
  • wird die Umschreibung beantragt (Notar)
  • wird die Umschreibung eingetragen (Amtsgericht/Grundbuchamt)
Für jeden Punkt gibt es eine Rechnung. Je nach Einzelfall können noch andere Punkte hinzukommen.
N
nordanney
21.09.20 09:06
maleksy89 schrieb:

Nun zu meiner Frage:
Waren das jetzt alle Notarkosten, oder kommt da noch etwas? Z.B. nach Grubdschuldeintragung? Oder Eigentümereintrag? Würde gerne wissen ob noch Folgerechnungen vom Notar zu erwarten sind.
Das kommt auf Deinen Notar an und was in der ersten Rechnung alles verarbeitet wurde.

Mein üblicher Notar schreibt zu Beginn lediglich eine Rechnung für den Erwerb. Da sind alle Kosten enthalten, auch wenn Arbeiten erst später noch anfallen. Dazu eine Rechnung von der Grundschuldbestellung (wobei meistens Kauf und Grundstück-Bestellung in einem Termin und einer Rechnung abgefackelt werden).

Dazu kommen natürlich häppchenweise die Rechnungen vom Grundbuchamt. Jede Leistung ergibt eine Rechnung (AV, Grundstück, Umschreibung).
M
maleksy89
26.09.20 20:51
Super, vielen Dank für die Antworten
H
hausnrplus25
27.09.20 13:03
Bei uns gab es auch zwei Parteien: Der Notar stellte Rechnungen und auch das Amtsgericht für die Grundbucheintragungen.
K
K1300S
27.09.20 13:09
Bei Euch und bei allen anderen.
notarrechnungamtsgerichtgrundbuchamtgrundschuldauflassungsvormerkunggrundstück