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ᐅ Überlassung / Übertragung eines Grundstückes an Geschwister


Erstellt am: 26.08.20 07:15

R
RomeoZwo
30.08.20 14:17
Escroda schrieb:

Nein. Das würde man nur machen, wenn die Abstandsflächen oder die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl für das vordere Grundstück nicht reichten.

Oder, je nach Ausrichtung der Grundstücke die Zufahrt des hinteren Grundstücks als Zugang zum Eingang oder zu Stellplätzen des vorderen mitgenutzt werden kann.
Dann könnte man auch 3 Grundstücke draus machen und den Weg 50:50 aufteilen. Der geteilte Weg ist "Gelb".


Lageplan mit zwei Häusern (Haus 1 und Haus 2) auf grünem Grundstück und Wegen


Wenn es baurechtlich geklärt ist, wäre das hintere Grundstück ja vielleicht sogar das schönere . Weiter von der Straße weg, nur Gärten um einen herum (da ja wohl bisher nicht in 2. Reihe gebaut wurde).
B
Birdie84
05.09.20 15:10
Also vielen herzlichen Dank für eure Antworten und Mühe, die Ihr Euch macht! Wirklich super!

Ich werde allen Tipps und Ratschlägen nachgehen.

Eine Bauvoranfrage haben wir bereits eingereicht und es wurde in einer Gemeinderatsitzung darüber gesprochen. Es gab keine Einwände.
Eine Neuaufteilung der Grundstücke und das Bauen in zweiter Reihe ist also in Ordnung.

Die meisten von euch finden es also besser, den Zufahrtsweg direkt abzutrennen und dem hinteren Grundstück zu ordnen, damit Für die Zukunft alles geklärt ist (Winterdienst, Pflege, Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer für den Neubau der Straße/Kanäle, usw. )

Wir werden es wahrscheinlich dann so machen, dass wir die Grundstücke von der Fläche nicht 1:1 neu aufteilen, sondern uns sie Fläche für den Zufahrtsweg teilen. Der hintere Eigentümer hat ja nichts von der Straße, sondern muss diese sozusagen zwangsläufig nutzen um zu seinen Haus zu gelangen.

Falls ich jetzt eine frage von Jemandem nicht beantwortet haben sollte, bitte einfach melden.

Schönen Gruß
Birdie
E
Escroda
05.09.20 15:17
Birdie84 schrieb:

gesprochen
Einen rechtsverbindlichen Verwaltungsakt in Form eines positiven Bescheides hielte ich für sicherer.
Birdie84 schrieb:

Der hintere Eigentümer hat ja nichts von der Straße
Doch, Stellplätze für Besucher.
B
Birdie84
05.09.20 15:18
@RomeoZwo
Vielen Dank für deine Anregung!

Ich hatte auch erst angedacht, dass hintere Grundstück zu bebauen. Allerdings ist die Straße an sich schon sehr ruhig. Das vordere Grundstück is also Lärmtechnisch auch sehr ruhig.
Weiterhin hätte man halt auch Mehrkosten für die Hausanschlüsse / Kanäle usw.
(Und wer weiß, wann in Zukunft mal vorne gebaut wird. Dann hat man hinten sein Haus und vorne zur Straße is alles leer)
Des Weiteren hat man auf dem hinteren Grundstück insgesamt fünf Nachbarn, mit welchen man sich eventuell mal nicht verstehen könnte. Auf dem vorderen Grundstück sind es Zwei Nachbarn.

Das alles sind letztendlich für mich die Gründe, warum ich nicht zuerst in die zweite Reihe bauen möchte.
Liebe Grüße
B
Birdie84
03.10.20 07:27
Guten Morgen,

ich möchte euch auf den aktuellen Stand der Dinge bringen.
Mittlerweile habe ich Kontakt zum Vermessungsamt aufgenommen. Dieses teilte mir mit, dass die beiden Grundstücke zuerst vom Notariat vereinigt/zusammengelegt/verschmolzen werden müssen, bevor eine Neuvermessung/Neuaufteilung stattfinden kann.

Also habe ich Kontakt zum Notar aufgenommen und darüber gesprochen. Nun werden bei einem gemeinsamen Termin die Grundstücke zusammegelegt.

Anschließend beantrage ich beim Vermessungsamt eine Neuvermessung und wenn das geschehen ist, wird ein weiterer Termin mit dem Notariat vereinbart, um eines der beiden Grundstücke auf meinen Namen überschreiben zu lassen.

Vielleicht hilft dem ein oder anderem von Euch ja diese Informationen zum Ablauf einer solchen Thematik

Den Zufahrtswege werden wir zu 100 % dem in zweiter Reihe liegenden Grundstück zuteilen, damit später alles geregelt ist und es zu keinen Streitereien kommen kann - hoffentlich.

Schönen Gruß

Birdie
1
11ant
03.10.20 12:41
Birdie84 schrieb:

Mittlerweile habe ich Kontakt zum Vermessungsamt aufgenommen. Dieses teilte mir mit, dass die beiden Grundstücke zuerst vom Notariat vereinigt/zusammengelegt/verschmolzen werden müssen, bevor eine Neuvermessung/Neuaufteilung stattfinden kann.
Das wäre dann die normale Vorgehensweise, wenn es um eine Baulandumlegung ginge (Flurstücke von sieben verschiedenen Eigentümern werden in ihren Formaten geändert und an acht verschiedene Eigentümer wieder herausgegeben). Hier liegt der Fall jedoch anders - ein Eigentümer will aus seinen zwei nebeneinanderliegend benachbarten Flurstücken zwei hintereinanderliegend benachbarte machen und sie danach auf zwei Rechtsnachfolger übertragen. Mir erscheint das Vorgehen hier also in der anderen Reihenfolge sinnvoller, was sagt @Escroda ?
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