ᐅ Grunderwerbssteuer - Bauträger und Baufirma selbe Person
Erstellt am: 13.07.20 18:13
K
Kiesgesicht13.07.20 18:13Hallo,
wir kaufen am 07.08.2020 ein Baugrundstück mit einer bereits fertigen Grundplatte von einem Bauträger (Person X und Person Y).
Person Y des Bauträgers hat sich vor 3 Monaten selbstständig gemacht und eine Baufirma gegründet.
Wir haben uns bereits 2 Angebote für den Bau eingeholt und haben uns für Baufirma von Person Y entschieden.
Ich war heute 13.07.2020 zum Vorgespräch bezüglich des Werkvertrags.
Wir könnten diesen nächste Woche unterschreiben.
Sollten wir damit bis nach dem Grundstückskauf warten, bzgl.der Grunderwerbsteuer oder spielt das auf Grund der Konstellation Person Y und Baufirma = eine Person keine Rolle?
Danke im Voraus
MfG
wir kaufen am 07.08.2020 ein Baugrundstück mit einer bereits fertigen Grundplatte von einem Bauträger (Person X und Person Y).
Person Y des Bauträgers hat sich vor 3 Monaten selbstständig gemacht und eine Baufirma gegründet.
Wir haben uns bereits 2 Angebote für den Bau eingeholt und haben uns für Baufirma von Person Y entschieden.
Ich war heute 13.07.2020 zum Vorgespräch bezüglich des Werkvertrags.
Wir könnten diesen nächste Woche unterschreiben.
Sollten wir damit bis nach dem Grundstückskauf warten, bzgl.der Grunderwerbsteuer oder spielt das auf Grund der Konstellation Person Y und Baufirma = eine Person keine Rolle?
Danke im Voraus
MfG
K
Kiesgesicht13.07.20 18:26Ja ich könnte auch mit anderen Firmen bauen. Der Bau bedingte nicht den Kauf!
K
Kiesgesicht13.07.20 18:57"Der Veräußerer verkauft den vorstehend näher bezeichneten Grundbesitz an dendies annehmenden Erwerber, auf den das Eigentum am Grundbesitz - bei mehrerenzu gleichen Anteilen - übergehen soll.
Mitverkauff werden bauliche Bestandteile und wesentliches Zubehör und alle mitdem Grundstück im Zusammenhang stehende Rechte, weiterhin nur als,,der Grund-besitz" bezeichnet.Weiterhin sind die Planungsunterlagen nebst Baugenehmigung, Az. ..................,mitverkauft."
So stehts drin. Ob das so reicht?
Mitverkauff werden bauliche Bestandteile und wesentliches Zubehör und alle mitdem Grundstück im Zusammenhang stehende Rechte, weiterhin nur als,,der Grund-besitz" bezeichnet.Weiterhin sind die Planungsunterlagen nebst Baugenehmigung, Az. ..................,mitverkauft."
So stehts drin. Ob das so reicht?
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