ᐅ Sichtschutz Garten zur Strasse
Erstellt am: 01.07.20 23:10
Hallo,
und zwar gehts darum, dass wir gerade mit den Außenanlagen beginnen und nun vor dem Thema Sichtschutz stehen. Unser Nachbar hat eine Mauer gezogen die 2m hoch ist und nun überlegen wir ob wir die nicht genauso machen auf der gegenüberliegenden Seite - zur Straße. Nun ist es jedoch so, dass unser Sichtschutz nur 1,20m hoch sein darf, was totaler Schwachsinn ist. Da kann ich auch alles offen lassen. Was allerdings gemacht werden darf, 1m von der Straße Richtung Grundstück verrücken und dann bis zu 2m hoch bauen.
Kann mir jemand den Sinn erklären? Warum soll ich 1m unseres Grundstücks „verschenken“???
Was kann denn passieren, wenn wir es drauf ankommen lassen und die 2m einfach anbringen?
und zwar gehts darum, dass wir gerade mit den Außenanlagen beginnen und nun vor dem Thema Sichtschutz stehen. Unser Nachbar hat eine Mauer gezogen die 2m hoch ist und nun überlegen wir ob wir die nicht genauso machen auf der gegenüberliegenden Seite - zur Straße. Nun ist es jedoch so, dass unser Sichtschutz nur 1,20m hoch sein darf, was totaler Schwachsinn ist. Da kann ich auch alles offen lassen. Was allerdings gemacht werden darf, 1m von der Straße Richtung Grundstück verrücken und dann bis zu 2m hoch bauen.
Kann mir jemand den Sinn erklären? Warum soll ich 1m unseres Grundstücks „verschenken“???
Was kann denn passieren, wenn wir es drauf ankommen lassen und die 2m einfach anbringen?
Y
Ypsi aus NI01.07.20 23:34Anne1983 schrieb:
Was kann denn passieren, wenn wir es drauf ankommen lassen und die 2m einfach anbringen?Rückbau, wenm dich wer anschwärzt...V
Vicky Pedia01.07.20 23:36Gibt es mal nen Grundriss?
Der Hintergrund des "Schwachsinns" ist offenbar, dass der Bebauungsplan 1,2 m vorschreibt, der gilt nach einem Meter aber nicht mehr, dann gilt Landesrecht und da ist es i.d.R. 2m
Ich habe das selbe Problem. Ich habe auf die Grenze eine Hecke gepflanzt. Pflichtgemäß 80 cm hoch. Nun wächst das Ding und ist ungefähr 2,5m hoch. Die Natur ist schon fies aber die Gemeinde duldet es.
Der Hintergrund des "Schwachsinns" ist offenbar, dass der Bebauungsplan 1,2 m vorschreibt, der gilt nach einem Meter aber nicht mehr, dann gilt Landesrecht und da ist es i.d.R. 2m
Ich habe das selbe Problem. Ich habe auf die Grenze eine Hecke gepflanzt. Pflichtgemäß 80 cm hoch. Nun wächst das Ding und ist ungefähr 2,5m hoch. Die Natur ist schon fies aber die Gemeinde duldet es.
P
pagoni202001.07.20 23:43Rechtlich ist es natürlich klar geregelt und daran musst Dich halten. Aber auch hier gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter.
"Kläger" gibt es aber schon öfter mal, daher könnte ich mir vorstellen eine flexible Lösung zu bauen. Je nach Breite z.B. 2m hohe Hollzpfosten und diese z.B. mit Rhombusleisten erstmal 120-140cm hoch machen. Dann kannst ja sehen, wie hoch Du es wirklich brauchst. Vlt. sind es gar keine 2 Meter,. ich finde, dass man das am Besten beim Bauen merkt.
Wir hatten das bei uns so gemacht und da kannst jederzeit wieder ein paar Reihen wegnehmen (und wieder hinbauen) ohne dass es ein teurer Rückbau würde. Zudem finde ich die schick, z.B. in grau. Wir haben sie selbst gebaut auf einfachen Dachlatten anstatt Rhombus, war total günstig und echt schick.
Eine 2m Mauer ist ja wie im Knast, diese Rhombuswände bringend Sichtschutz und wirken dennoch luftiger.
"Kläger" gibt es aber schon öfter mal, daher könnte ich mir vorstellen eine flexible Lösung zu bauen. Je nach Breite z.B. 2m hohe Hollzpfosten und diese z.B. mit Rhombusleisten erstmal 120-140cm hoch machen. Dann kannst ja sehen, wie hoch Du es wirklich brauchst. Vlt. sind es gar keine 2 Meter,. ich finde, dass man das am Besten beim Bauen merkt.
Wir hatten das bei uns so gemacht und da kannst jederzeit wieder ein paar Reihen wegnehmen (und wieder hinbauen) ohne dass es ein teurer Rückbau würde. Zudem finde ich die schick, z.B. in grau. Wir haben sie selbst gebaut auf einfachen Dachlatten anstatt Rhombus, war total günstig und echt schick.
Eine 2m Mauer ist ja wie im Knast, diese Rhombuswände bringend Sichtschutz und wirken dennoch luftiger.
Wenn links und rechts von einer Hofausfahrt 2 m hohe Mauern währen, würde man kaum noch was sehen, beim auf die Straße fahren. Hat durchaus Sinn dort Höhen zu begrenzen
eine Mauer mit 2 m Höhe hat was von Knast. Würde mit Pflanzen und kleineren Sichtschutzelementen arbeiten. Das Ganze auch nicht direkt an der Straße, sondern über einen größeren Bereich verteilt.
eine Mauer mit 2 m Höhe hat was von Knast. Würde mit Pflanzen und kleineren Sichtschutzelementen arbeiten. Das Ganze auch nicht direkt an der Straße, sondern über einen größeren Bereich verteilt.
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