Kosten Architektenleistung bei Fertighaus

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F

funt4stic

Hallo,

ich habe ein Angebot von einem Architekturbüro für ein Grundstück und den Bau eines Fertighauses in Holztafelbauweise mit Betonfertigkeller bekommen. Der Haustyp ist aus dem Katalog des Fertighausherstellers, lediglich die Raumaufteilung soll ein wenig verändert werden. Ich wunder mich nun über zwei Punkte der Kostenzusammenstellung:

1) Es wird Courtage auf das Grundstück berechnet (kann ich noch nachvollziehen) aber auch auf den Gebäudepreis. Ist das normal?

2) In den Nebenkosten werden knapp 10000 EUR unter dem Punkt "Architekt (Bauantrag, Planung, Schal- und Bewehrungspläne)" aufgelistet. Ist das ein angemessener Preis für ein Fertighaus, bei dem lediglich die Innenraumaufteilung etwas geändert wird?

Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

Es wird Courtage auf das Grundstück berechnet (kann ich noch nachvollziehen) aber auch auf den Gebäudepreis. Ist das normal?
Es ist zwar bei einem Neubau recht ungewöhnlich, vmtl. handelt es sich jedoch bei der Courtage auf das Einfamilienhaus um die Provision des Architekturbüros für den Vermittlung des Fertighausanbieters.

In den Nebenkosten werden knapp 10000 EUR unter dem Punkt "Architekt (Bauantrag, Planung, Schal- und Bewehrungspläne)" aufgelistet. Ist das ein angemessener Preis für ein Fertighaus, bei dem lediglich die Innenraumaufteilung etwas geändert wird?
So wie sich das liest, kaufst Du die Leistungsstufen des Architekturbüros dazu; sie sind dem zufolge nicht im Leistungsumfang des Fertighausanbieters enthalten. Schau mal in die BB des Anbieters.

Freundliche Grüße
 
F

funt4stic

Hallo Bauexperte,

danke für deine Antwort. In der Baubeschreibung heißt es:

[...] Die Bauherrenleistungen sind vor Baufreigabe und Baubeginn zu erbringen. Die Baugenehmigungs-, eventuelle Prüfstatiker-, Behörden-, Vermessungs-, Schornsteinfeger- und sonstige Gebühren für die Genehmigung des Bauvorhabens trägt der Bauherr. Die Kosten weiterer Planungsleistungen, wie z.B. Erstellen der Lagepläne, Architektenleistungen etc. für die Baugenehmigung entsprechend der Bauvorlagenverordnung sind vom Bauherren zu tragen. [...]
Also würden diese Kosten auch entstehen wenn ich den Bau direkt beim Anbieter in Auftrag geben würde, richtig? Die Frage die ich mir stelle ist, ob die Höhe angemessen ist, mir kommen 10.000 EUR bei einem reinen Hauspreis von ~100.000 EUR + Keller ziemlich hoch vor. Welche Gegenleistungen erhalte ich denn dafür?

P.S.: Mir ist klar, dass ich das mit dem Architekten besprechen sollte. Ich möchte nur nicht unvorbereitet in so ein Gespräch gehen und mich vorher mal bei Unabhängigen informieren.

Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

Also würden diese Kosten auch entstehen wenn ich den Bau direkt beim Anbieter in Auftrag geben würde, richtig?
Ja, es gibt einige Anbieter, welche nur die reine Leistung Haus anbieten; der Bauherr braucht dann zwingend einen Architekten, dessen Kosten er zusätzlich zu tragen hat.

Die Frage die ich mir stelle ist, ob die Höhe angemessen ist, mir kommen 10.000 EUR bei einem reinen Hauspreis von ~100.000 EUR + Keller ziemlich hoch vor. Welche Gegenleistungen erhalte ich denn dafür?
Alle Architekten rechnen nach der HOAI und den anrechenbaren Baukosten zzgl. Märchensteuer ab; Abweichungen nach oben oder unten hat der Gesetzgeber untersagt.

Bei Baukosten von TEUR 100 könnte die Dir präsentierte Rechnung so aussehen:

ca. 3/4% für die Grundlagenermittlung - TEUR 3/4
ca. 7/8% für die Vorplanung oder auch eine BVA mit Plänen - TEUR 7/8
ca. 11/12% für die Entwurfsplanung - TEUR 11/12
ca. 6/7% für die Genehmigungsplanung - TEUR 6/7
---------------
Position 1 - 4 plus Märchensteuer

Da Dir besagte TEUR 10 als Kosten der Architektur genannt wurden, gehe ich davon aus, dass es sich bei dem Dir angebotenen Haus um einen häufig verkauften Grundriss handelt, so dass lediglich die Grundlagenermitlung und die Genehmigungsplanung in Rechnung gestellt werden, zumal ja auch die Grundstücksgegebenheiten bekannt sind.

Freundliche Grüße
 
P

parcus

Also mache Dinge finde ich mehr als seltsam. Wenn ich ein Fertighaus bauen möchte, dann geht es doch darum 1 Stück Haus zu einem festen Preis inkl. aller Leistungen zu kaufen.
Das mache ich ja selbst als Generalunternehmer.

Welchen Vorteil hätte man sonst als Bauherr davon. Es ist hier noch nicht einmal gesagt, welche Leistungsphasen genau enthalten sind, d.h. es kann jeder Zeit nach HOAI abgerechnet werden.
 
Zuletzt aktualisiert 26.06.2025
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