Förderantrag Wärmepumpe bei Bauvorhaben über Generalunternehmer

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T

tobi412

Wir bauen gerade ein Einfamilienhaus mit Garage schlüsselfertig über einen Generalunternehmer.
Wir bekommen eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung und möchten dafür die Innovationsförderung durch das BAFA beantragen.
Die Frage ist jetzt ob wir das Angebot beim BAFA einreichen müssen, das der Installateur an unseren GU gestellt hat oder
muss der Installateur dieses Angebot auf unseren Namen ausstellen?
Erst nach Beantragung durch uns beim BAFA darf der Installateur ja die gewählte Heizung an unseren GU bestätigen.
Danke schon mal für die Antworten!
 
F

Fuchur

Was unbedingt sein muss, kann dir nur die BAFA sicher erklären. Um sich Diskussionen zu sparen, würde ich eine Rechnung auf meinen Namen verlangen - entweder vom Installateur oder vom GU als Einzelleistung (letzteres haben wir gemacht).
 
G

Grobmutant

"Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages."
 
F

Fuchur

Nein, beim GU ist es erst zu spät, wenn die konkret einzubauende WP bestellt wurde.

Ein GU-Vertrag über "WP der Fa. X der Serie Y" ist noch kein Vorhabensbeginn, da das konkrete Modell noch nicht feststeht, z.B. mangels Heizlastberechnung.
 
T

tobi412

Nein zu spät sind wir nicht. Die Heizung wird erst bestellt, wenn der Antrag eingereicht ist.
Ein Angebot muss auch nicht beigefügt werden lt. BAFA. Nur auf Verlangen.
Jetzt bleibt nur noch die Frage der Förderhöhe. Überall steht bei Neubauten ab einer bestimmten Jahresarbeitszahl bis zu 35% der Investitionssumme. Da jedoch überall "bis zu" steht, stellt sich mir die Frage ob die 35% an bestimmte Vorgaben geknüpft sind und bei nicht Erreichen dann entsprechend verringert wird.
 
Zuletzt aktualisiert 26.06.2025
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