ᐅ Förderantrag Wärmepumpe bei Bauvorhaben über Generalunternehmer
Erstellt am: 09.06.20 20:11
Wir bauen gerade ein Einfamilienhaus mit Garage schlüsselfertig über einen Generalunternehmer.
Wir bekommen eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung und möchten dafür die Innovationsförderung durch das BAFA beantragen.
Die Frage ist jetzt ob wir das Angebot beim BAFA einreichen müssen, das der Installateur an unseren GU gestellt hat oder
muss der Installateur dieses Angebot auf unseren Namen ausstellen?
Erst nach Beantragung durch uns beim BAFA darf der Installateur ja die gewählte Heizung an unseren GU bestätigen.
Danke schon mal für die Antworten!
Wir bekommen eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung und möchten dafür die Innovationsförderung durch das BAFA beantragen.
Die Frage ist jetzt ob wir das Angebot beim BAFA einreichen müssen, das der Installateur an unseren GU gestellt hat oder
muss der Installateur dieses Angebot auf unseren Namen ausstellen?
Erst nach Beantragung durch uns beim BAFA darf der Installateur ja die gewählte Heizung an unseren GU bestätigen.
Danke schon mal für die Antworten!
G
Grobmutant09.06.20 21:31tobi412 schrieb:
Wir bauen gerade ein Einfamilienhaus..Das heißt, dass der Bau schon begonnen hat?
Die Anträge für die BAFA müssen doch vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Seid ihr da nicht eh schon zu spät dran?
G
Grobmutant09.06.20 21:32"Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages."
Nein zu spät sind wir nicht. Die Heizung wird erst bestellt, wenn der Antrag eingereicht ist.
Ein Angebot muss auch nicht beigefügt werden lt. BAFA. Nur auf Verlangen.
Jetzt bleibt nur noch die Frage der Förderhöhe. Überall steht bei Neubauten ab einer bestimmten Jahresarbeitszahl bis zu 35% der Investitionssumme. Da jedoch überall "bis zu" steht, stellt sich mir die Frage ob die 35% an bestimmte Vorgaben geknüpft sind und bei nicht Erreichen dann entsprechend verringert wird.
Ein Angebot muss auch nicht beigefügt werden lt. BAFA. Nur auf Verlangen.
Jetzt bleibt nur noch die Frage der Förderhöhe. Überall steht bei Neubauten ab einer bestimmten Jahresarbeitszahl bis zu 35% der Investitionssumme. Da jedoch überall "bis zu" steht, stellt sich mir die Frage ob die 35% an bestimmte Vorgaben geknüpft sind und bei nicht Erreichen dann entsprechend verringert wird.
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