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ᐅ Nachbarn Teil des Grundstücks unentgeltlich überlassen


Erstellt am: 13.05.20 08:11

G
Golfi90
13.05.20 08:11
Hallo zusammen

Unser Grundstück hat eine unnütze „Spitze“ die man quasi nicht gebrauchen kann.

Unser Nachbar hat an dieser Spitze seine Einfahrt und kommt durch den Straßenverlauf nicht in seine Einfahrt ohne zu rangieren.

Ich habe daher überlegt ihm diesen kleinen Teil von unserem Grundstück aus „Nachbarschaftshilfe“ zu überlassen.

Wir möchten das alles schriftlich festhalten.

Er kann es kostenlos benutzen. Im Gegenzug muss er alle Pflichten übernehmen die damit einher gehen. Und das ganze muss innerhalb von 6 Monaten zurück gebaut werden, wenn sich unsere Pläne ändern, bzw. wenn unser Haus verkauft werden würde, wir anbauen wollen, etc.

Gibt es quasi eine Mustervorlage dafür? Ich weiß nicht wie ich das schriftlich richtig aufsetzen soll, das es auch Gewicht hat!
Nicht das irgendwann das „Gewohnheitsrecht“ in Kraft tritt oder so?!

Es handelt sich um die grüne Spitze oben Links.

Lageplan: rotes, schraffiertes Gebäude mit Garage auf Grundstück, Grenzlinien und Maße
C
cschiko
13.05.20 08:32
Pachtvertrag?! Das Einzig "schwierige" dürfte dann hierbei die genaue Definition des Grundstücksteils sein, also genau zu definieren welcher Teil gemeint ist. Aber über eine bemaßte Lageplan/Skizze sollte das gehen. Und Pachtzins, dann macht den obligatorischen Euro und gut ist. Das sollte eine recht saubere Variante sein!
A
Alex124
13.05.20 08:55
Warum denn überhaupt so aufwendig?
Bei uns ist es so, dass wir eine ähnliche Situation haben. Wir haben dem Nachbarn mündlich zugesagt, dass er da drüber fahren kann und auch, dass er dort ein paar Pflastersteine legen darf, damit es auch anständig aussieht.
Wir verstehen uns super, ich wollte auch kein Geld oder sonst etwas dafür. Nun ist es so, dass dieser Zustand von mir aus immer so bleiben kann, solange wir uns prima verstehen. Auch wenn man irgendwann nicht mehr viel "miteinenander zu tun haben sollte" wäre es mir egal. Habe ihm aber klar gesagt, wenn es irgendwann ernste nachbarschaftliche Unstimmigkeiten geben sollte, so wäre dieses Entgegenkommen meinerseits hinfällig.
Was kann also passieren? Mein Grundstück bleibt mir. So wie es aussieht verstehen wir uns super und jeder ist froh. Sollte mein Nachbar irgendwann doof werden oder er verkauft vielleicht und die neuen Nachbarn schießen quer, dann habe ich 2 Stunden Aufwand. Dann entsorge ich die 2 Schubkarren Pflastersteine, werfe etwas Blumenerde darauf und es ist halt wieder "Garten" wo dann keiner mehr drüber fährt.
Bei uns aufm Dorf regelt man das meist so einfach
G
guckuck2
13.05.20 08:56
Golfi90 schrieb:

Wir möchten das alles schriftlich festhalten.

Warum?
Um die Regelung nicht aus Gewohnheit in alle Ewigkeit aufrecht erhalten zu müssen?

Ansonsten kostet das nur Geld! Rechte jeglicher Art gehören ins Grundbuch (Notar, Gericht), lösen ggf. Vermessungsaufwände aus usw.

Gestalte die Ecke doch einfach so, dass er da rüber fahren kann und sag ihm, fahr. Fertig.
R
RomeoZwo
13.05.20 09:40
Ein Pachtvertrag muss nicht ins Grundbuch und du auch nicht zum Notar, dass kann alles privatschriftlich gemacht werden. Auch ist es möglich Teile eines Grundstücks zu verpachten (z.B. auch Stellplätze), es muss halt nur irgendwo bemaßt, bzw. genau beschrieben sein.
Ich hab auch ein Teil eines Gartengrundstücks an den Nachbarn verpachtet. Pacht 0€ aber Übernahme der anfallenden Nebenkosten der Fläche (d.h. Grundsteuer/Niederschlagswassergebühren für die 12m2).
R
rick2018
13.05.20 16:57
So eine Lösung wie von @Alex124 würde ich auch anstreben.
grundstückeinfahrtschriftlichpachtvertragpflastersteinegrundbuchnotar