ᐅ Amtliche Bauabnahme durch Bauamt? (BaWü)
Erstellt am: 09.05.20 20:04
Hallo zusammen,
wir sind kurz vor der Fertigstellung unseres Einfamilienhaus und fragen uns nun, ob grundsätzlich noch eine amtliche Bauabnahme durch das städtische Bauamt erfolgt? Bzw. müssen wir die Fertigstellung dem Bauamt irgendwann mitteilen, damit die explizeit vorbei kommen können? Wir bauen in Baden-Württemberg.
Wir haben uns beim Bau natürlich an alle im Bebauungsplan festgelegten Dinge gehalten (und das waren nicht wenige :rolleyes , nur die extensive Dachbegrünung der Garage ist bisher noch nicht gemacht worden. Wie im Übrigen bei 90% aller Häuser hier im Neubaugebiet, die teilw. schon mehrere Jahre stehen
Gibt es da ein größeres Problem, wenn die irgendwann vorbeikommen, oder kann man das auch noch später umsetzen? Oder kommen die in der Regel sowieso nie vobei?
Danke vorab!!!
wir sind kurz vor der Fertigstellung unseres Einfamilienhaus und fragen uns nun, ob grundsätzlich noch eine amtliche Bauabnahme durch das städtische Bauamt erfolgt? Bzw. müssen wir die Fertigstellung dem Bauamt irgendwann mitteilen, damit die explizeit vorbei kommen können? Wir bauen in Baden-Württemberg.
Wir haben uns beim Bau natürlich an alle im Bebauungsplan festgelegten Dinge gehalten (und das waren nicht wenige :rolleyes , nur die extensive Dachbegrünung der Garage ist bisher noch nicht gemacht worden. Wie im Übrigen bei 90% aller Häuser hier im Neubaugebiet, die teilw. schon mehrere Jahre stehen
Gibt es da ein größeres Problem, wenn die irgendwann vorbeikommen, oder kann man das auch noch später umsetzen? Oder kommen die in der Regel sowieso nie vobei?
Danke vorab!!!
In den Landesbauordnungen sind derartige Meldepflichten (teilweise?) geregelt, z.B.:
§ 82 SächsBauO
Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung
(1) 1Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass ihr Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden. 2Die Bauarbeiten dürfen erst fortgesetzt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde der Fortführung der Bauarbeiten zugestimmt hat.
(2) Der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
(3) 1Eine bauliche Anlage darf erst benutzt werden, wenn sie selbst, Zufahrtswege, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind, nicht jedoch vor dem in Absatz 2 bezeichneten Zeitpunkt. 2Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat. 3Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn er die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen bescheinigt hat.
tomtom79 schrieb:
Du machst ne Fertigstellung und dann kommt nur der Vermesser inklusive Rechnung ca 600-800€ bei einem Einfamilienhaus bis 600k EuroSo ist es. Kannst auch so alles in Deiner Baugenehmigung nachlasen.tomtom79 schrieb:
Du machst ne Fertigstellung und dann kommt nur der Vermesser inklusive Rechnung ca 600-800€ bei einem Einfamilienhaus bis 600k EuroBaufie schrieb:
So ist es. Kannst auch so alles in Deiner Baugenehmigung nachlasen.Vielen Dank für die Antworten! Gut, wenn da normalerweise niemand mehr vom Bauamt kommt
Fertigstellung hatte ich auf dem Schirm (auch wenn davon nichts in unserer Baugenehmigung steht). Aber muss dafür tatsächlich noch mal der Vermesser kommen (inkl. Kosten)?
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