Architekt total geschlampt - Erfahrungen?

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B

Bauexperte

Hallo,

...Zeit für einen Anwalt?
Auch wenn Du weiter oben schreibst, dass der Anbieter solvent sei, so ganz richtig tickt Dein Bauleiter nicht (er meldet die Fertigstellung der Gewerke an die Verwaltung und basierend darauf werden die Abschlagszahlungen versendet) :(

Anwälte kosten eine Menge Geld und in den meisten aller Fälle doppelt, da die Mehrheit der vor- und ganz sicher gerichtlichen Entscheidungen in einem Vergleich enden. Du warst nach eigener Aussage schon beim Verband Privater Bauherren - bevor Du einen Anwalt einschaltest, solltest Du zunächst Deinen Gutachter über den Zustand der Baustelle informieren, ggfs. eine erneute Begehung mit ihm durchführen. Auch wenn wir - lt. Wetterbericht" trockeneren Zeiten entgegengehen, bedeutet Wasser in der von Dir geschilderten Menge immer Gefahr im Verzug und erfordert unmittelbares Handeln. Sprich mit ihm die Möglichkeiten durch und handele dann in enger Abstimmung mit ihm. Ganz wichtig: Widerspreche der Abschlagszahlungen für Rohinstallation, Einbau Fenster und Innenputz _mit_ Begründung und - sofern möglich - mit Bildmaterial mittels Einschreiben/Rückschein!

Wenn der Gutachter die Einschaltung eines RAes als notwendig erachtet, wird er Dir das mitteilen. In vielen Fällen reicht allerdings schon die Beauftragung eines Gutachters; seine Beauftragung beflügelt oft die Anbieter in ihrem Handeln.

Freundliche Grüße

Bauexperte
Ehrlich - Professionell - Innovativ
 
Zuletzt bearbeitet:
H

haass

hallo,

ich sehe gerade hier den vorgang.
das ist für mich ein eindeutiger planfehler, der dann auch ausgeführt wurde.
schuld trifft den planer und den ausführenden rohbauer. soweit hätte es gar nicht erst kommen dürfen. meine empfehlung, sofort alle arbeiten stoppen und den bereich des hauses/daches abtragen lassen und richtig machen. Kostenübernahme, anteilig an planer und rohbauer.
wenn sie sich auf irgendwelche kompromisse einlassen, haben sie ein leben lang keine freude am haus. und sehr viel geld versenkt.
also jetzt richtig machen und nicht später ärgern!!!
viel erfolg.
gruss h. haass
 
B

Bauexperte

Hallo,

...schuld trifft den planer und den ausführenden rohbauer. soweit hätte es gar nicht erst kommen dürfen. meine empfehlung, sofort alle arbeiten stoppen und den bereich des hauses/daches abtragen lassen und richtig machen. Kostenübernahme, anteilig an planer und rohbauer.
Ein emotionaler und damit wenig zielführender Beitrag ;)

So eine "Empfehlung" auszusprechen, ist in Gegenwart fehlender Kenntnis der Vertragsgestaltung sowohl im Innen- als auch Außenverhältnis eine mehr als gewagte Aussage.

Freundliche Grüße
 
H

haass

das finde ich in keinster weise gewagt.
es ist offensichtlich, dass hier ein gravierender plan - und ausführungsfehler vorliegen. ich denke, dass da auch nicht irgendwelche vertraglichen interpretationen weiterhelfen, da die sachlage eindeutig ist.
aus welchem grund soll sich der Bauherr nun mit vertraglichen auslegungen bemühen, die ihm nichts bringen. fakt ist, der bau ist falsch und das muss behoben werden. hierzu ist die vorgabe der VOB und des werkvertrgsrechts eindeutig und sehr einfach anzuwenden.

grüsse

h.h.
 
B

Bauexperte

Hallo,

das finde ich in keinster weise gewagt
Seufz, das habe ich nahezu befürchtet, ich wage nicht zu fragen, was Du beruflich machst :confused:

ich denke, dass da auch nicht irgendwelche vertraglichen interpretationen weiterhelfen, da die sachlage eindeutig ist.
Das Wort „Vertrag“ kommt von „vertragen“ - hast Du sicher schon einmal Irgendwo gehört oder gelesen. Der Vertrag regelt dem zufolge auch die Art und Weise wie Probleme – hier fehlender Erker – behoben werden müssen. Vielleicht gibt es auch noch Anlagen zum Vertrag, wo von der VOB/dem Baugesetzbuch abweichende Positionen festgehalten sind, vielleicht hat es EL gegeben usw.

Was ich an Deiner Antwort ganz besonders zielführend finde, ist die Aufforderung an ‚Krolock‘ eigenmächtig in die Vertragsgestaltung einzugreifen, in dem er den bereich des hauses/daches abtragen lassen und richtig machen soll“. Du hast scheins auch noch Nichts davon gehört, dass dem Bauunternehmer ein Recht auf Beseitigung des vmtl. Säumnisses innerhalb gewisser Fristen zusteht, noch dass kein BU davor gefeit ist, Fehler zu machen (es sind Menschen am Werk und Menschen machen Fehler) das Einfamilienhaus aber lediglich „mängelfrei“ übergeben werden muß?

Auch dieses Statement „Kostenübernahme, anteilig an planer und rohbauer“ ist herzallerliebst. Der Rohbauer arbeitet die ihm ausgehändigten Ausführungspläne ab. Bevor Du Dich also mit vorschnellen Schuldzuweisungen beschäftigst, müsste doch zunächst einmal geklärt werden, wo der Fehler entstanden ist: beim Planer oder beim Rohbauer. Erst wenn keine Einigkeit im Sinne des Vertrages, seiner möglichen Anhänge und ganz sicher im Sinne ‚Krolock´s‘, erzielt werden konnte – sollten in enger Absprache mit einem hinzuzuziehenden Sachverständigen, weiterführende Maßnahmen ergriffen werden.

So wie Du Dich hier präsentierst, kann ich Dir nur wünschen, dass bei Deinem BV kein minimaler Fehler unterläuft – Deine Hitzköpfigkeit, wie hier gezeigt - bringt Dich gewiß in „Teufels Küche“

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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