ᐅ Welche Architektenleistung für Vergabe an GU erforderlich?
Erstellt am: 29.04.20 20:06
N
Nicon100129.04.20 20:06N'Abend zusammen,
wir haben uns von einem Architekten unser Haus planen lassen und die Baugenehmigung ist schon erteilt. Nun möchte der Architekt logischerweise wissen wie es weiter geht und hat uns zwei Honorarangebote zukommen lassen. Hier wäre meine Frage ob das zweite Angebot für die schlüsselfertige Vergabe an einen GU reicht oder ob dieser im Normalfall weitere, vom Architekten zu erstellende Unterlagen, benötigt.
Angebot 1:
Leistungsphase 1-4 (bereits erbracht)
reduzierte Werkplanung
Betreuung Erd-, Rohbau-, Dach- und Zimmerarbeiten
Angebot 2:
Leistungsphase 1-4 (bereits erbracht)
Raumbuch
Baubeschreibung
Die Betreuung in Angebot 1 benötige ich eigentlich nicht.
Danke schon mal und schönen Abend
wir haben uns von einem Architekten unser Haus planen lassen und die Baugenehmigung ist schon erteilt. Nun möchte der Architekt logischerweise wissen wie es weiter geht und hat uns zwei Honorarangebote zukommen lassen. Hier wäre meine Frage ob das zweite Angebot für die schlüsselfertige Vergabe an einen GU reicht oder ob dieser im Normalfall weitere, vom Architekten zu erstellende Unterlagen, benötigt.
Angebot 1:
Leistungsphase 1-4 (bereits erbracht)
reduzierte Werkplanung
Betreuung Erd-, Rohbau-, Dach- und Zimmerarbeiten
Angebot 2:
Leistungsphase 1-4 (bereits erbracht)
Raumbuch
Baubeschreibung
Die Betreuung in Angebot 1 benötige ich eigentlich nicht.
Danke schon mal und schönen Abend
V
Vicky Pedia02.05.20 10:30Wenn Du die LPH 4 bereits hast, brauchst Du eigentlich nichts weiter. Der GU sollte im Stande sein, die LPH5 selbst zu erledigen. 6 un 7 hat sich damit erledigt. Ich würde aber über einen externen Baubetreuer nachdenken, der kontrolliert und Dich unterstützt. Die rechnen oft auf Stundenbasis ab oder man vereinbart eine Pauschale.
Und eine Frage der Haftung, aber die scheint der Architekt wohl auch umgehen zu wollen.
Da grenzt sich auch klar der ext Betreuer ab, der ist wie ein Gutachter.
Der wird nur bemängeln, aber den Teufel tun um auch nur in die Beratung für die paar Euro zu gehen um dann noch über den GU hinaus zu haften.
Da grenzt sich auch klar der ext Betreuer ab, der ist wie ein Gutachter.
Der wird nur bemängeln, aber den Teufel tun um auch nur in die Beratung für die paar Euro zu gehen um dann noch über den GU hinaus zu haften.
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