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ᐅ Grenzbebauung und Wegerecht - Erfahrungen


Erstellt am: 18.04.20 13:13

R
ruediger42
18.04.20 13:13
Hallo Experten,

Frage zu meinem Grundstück (das Rechte):
Grün ist ein gemeinsames Wegerecht. Links steht ein Haus vom Nachbar, 2,5 Stockwerke. Ich hatte drüber nachgedacht, die Garage zum Wohnraum zu ändern, geht aber eigentlich nicht wegen Grenzbebauung.
Durch den Weg (ist komplett auf Seitens Nachbarn, rot ist eine 4m Mauer) und den geringen Abstand des Nachbarhauses im Süden stellt sich die Frage:
Gibt es nicht doch eine Chance, die Garage als Wohnraum umzuändern? Nach dem Motto: Nachbar hält die Grenze nicht ein, dann muss ich auch nicht?
Beide Gebäude sind sicher > 50 Jahre alt.


Danke für die Hilfe,
lg
Rüdiger



Architekturgrafik: schräger, beiger Garagenblock mit schwarzem Rand, blaue Hilfslinien.

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Hallo ruediger42,

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E
Escroda
18.04.20 14:00
ruediger42 schrieb:

Gibt es nicht doch eine Chance
Vermutlich nicht. Jedenfalls nicht ...
ruediger42 schrieb:

Nach dem Motto: Nachbar hält die Grenze nicht ein, dann muss ich auch nicht?
Wenn Du etwas am Bestand - ich setzte mal voraus, dass der nicht illegal da steht - verändern willst, musst Du Dich an aktuelles Baurecht halten. Ein Wohnraum auf der Grenze (in Deinem Plan sogar überbaut) ist nur zulässig in der geschlossenen Bauweise oder mit Anbausicherung. Ersteres liegt nicht vor, oder gibt es einen Bebauungsplan? Wenn Haus Nr. 8 mit einer Brandwand abschließt, könnte eine Abweichung nach §56 Landesbauordnung in Frage kommen. Das muss sich dann aber ein Bauvorlageberechtigter mal vor Ort anschauen.
wohnraumgarage