Auftragnehmer / Alternative Subfirma

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A

alive&kicking

Hallo zusammen,
ich möchte hier eine Frage stellen, für die ich an keiner Stelle bislang eine Antwort, bzw Einschätzung finden konnte.

Wir bauen mit einer größeren Firma aus dem Ausland, die hier in Deutschland ebenfalls eine Firma betreibt, mit der wir, neben Rohbau, auch den Vertrag (VOB) über die Gewerke, Dach, Trockenbau, WDVS/Putz, und Estrich, abgeschlossen haben. Die ursprüngliche Planung des AN sah vor, wobei es kein Bestandteil des Vertrages ist, teilweise Arbeitskräfte aus dem Herkunftsland einzusetzen.

Stand dieser Arbeiten:
Rohbau abgeschlossen, Fenster eingebaut, am Dach sind noch teilweise Arbeiten zu machen, zB Spenglerarbeiten und einige kleinere Korrekturen, Innenausbau hat begonnen.

Ortsansässige Firmen sind für Hauselektrik, Sani/Heizung beauftragt. Bei vorgenannten Gewerken sind die Grundinstallationen fast abgeschlossen.


Durch die eingeschränkten Einreisebestimmungen durch die Corona-Pandemie, ist es nun den Arbeitern aus dem Ausland zur Zeit nicht möglich, die nun anstehenden Tätigkeiten, wie Trockenbau und WDVS, abzuschließen.

Da ein Ende der Einschränkungen nicht absehbar ist und obwohl wir grundsätzlich mit der Firma weiterarbeiten wollen, stellt sich natürlich die Frage, wie der Hausbau in angemessener Zeit fertig gestellt werden kann, zumal der Baubetrieb auf deutschen Baustellen noch nicht unterbrochen ist.

Die aktuelle Situation ist einzigartig und ich befürchte hier auch keine definitive Antwort zu bekommen. Aber … eventuell hilft die Beantwortung folgender Fragestellung weiter, falls sie übertragbar ist..

Inwieweit muss eine deutsche Baufirma, die zB einen Auftrag wie unseren übernommen hat, bei Ausfall eines Subs für Ersatz sorgen? Gibt es hier einen üblichen Zeitrahmen?

Grundsätzlich gehe ich einmal davon aus, dass die Firma sehr wohl Alternativen suchen/anbieten muss, um die Bauzeit einzuhalten, aber welche Auswirkungen auf Mehrkosten könnte dies haben? Oder verhält es sich hier entsprechend, wie bei unerwartet gestiegenen Materialbeschaffungskosten, die auch der AN tragen muss, wenn ich da richtig informiert bin?

Höchtswahrscheinlich gibt es auch Punkte, an die ich nicht gedacht habe. Bin für jeden Tipp dankbar.


Vielen Dank und alles Gute
 
H

HilfeHilfe

Dir gehts wie allen anderen in Deutschland auch. Jeder will sein Hausbau fertigstellen und vernünftige Firmen haben die Auftragsbücher voll.

Denkst du ernsthaft das deine deutsche Baufirma eine Chance hat für Ersatz zu sorgen in der aktuellen Lage ?

HAst du den im Vertrag was zu Vertragsstrafen stehen ? Wobei ich denke Corona zur höheren Gewalt zählt und da somit jede Klausel unwirksam werden würde
 
Y

ypg

Ja, alles Mist!
Wir bauen mit einer größeren Firma aus dem Ausland, die hier in Deutschland ebenfalls eine Firma betreibt,
Welche Firma, welches Land, welches Gesetz trifft zu? Ein deutsches ja wohl nicht? Oder doch? Kleingedrucktes mal lesen - AGB

um die Bauzeit einzuhalten,
welche wurde denn abgemacht?
Bei Frost, Sturm und Hochwasser werden die Zeiten ausgesetzt, heißt, aus der abgemachten Bauzeit genommen, da höhere Gewalt. Da muss das Unternehmen für keinen Ersatz sorgen.

wie der Hausbau in angemessener Zeit fertig gestellt werden kann,
angemessen ist hier subjektiv. Bit Bauverzug muss man immer rechnen... nur sind wir in eine Komfortzone geboren worden. Wir kennen keine Umstände, alles muss laufen, wie es uns passt. Wir warten doch noch nicht mal mehr eine Woche auf ein Päckchen... ok, ich schweife ab.
 
Y

ypg

Wenn die Arbeitskräfte nicht arbeiten können (ich hoffe, es sind nicht allzu viel Bauprojekte in Deutschland bzw im Ausland), dann würde ich mir eher um den Konkurs der Firma Gedanken machen, womit Ihr dann auch ein Problem habt.
 
O

Osnabruecker

Höhere Gewalt--> Ihr müsst längere Bauzeiten in Kauf nehmen.

Aber, da VOB Vertrag, meiner Meinung nach keine monetären Auswirkungen für euch durch die Firma.
Auf euren Kosten (Zinsen, längere Miete) bleibt ihr aber sitzen.
 
A

alive&kicking

Wow, danke für die vielen Antworten, in so kurzer Zeit!

Ich antworte mal von oben runter:
@HilfeHilfe
- wir suchen parallel schon nach Ersatzfirmen, von uns völlig unerwartet, haben wir schon Angebote von mehreren Firmen. Seltsam, evtl ist auch vieles durcheinander geraten.
- Natürlich haben wir keine Vertragsstrafen drin, die würden, wie Du auch schreibst, nicht ziehen

@ypg
- deutsche GmbH
- Fertigstellung Restgewerke Ende 2019, da sind wir eh großzügig gewesen und das bricht uns jetzt das Genick. Deshalb suchen wir auch nach alternativen Lösungen, dann auch mit der Firma.
- tja, das ist natürlich eine Gefahr, für viele

@ Osnabrücker
- das ist halt die Frage, ob höhere Gewalt ein Argument ist, wenn andere Firmen verfügbar sind

und damit auch zu meiner gestellten Frage, wie es unter normalen Umständen wäre. Also muss eine auftragnehmende Firma für Ersatz sorgen?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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