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ᐅ Genehmigung der Denkmalbehörde für einen Abriss


Erstellt am: 19.03.20 15:05

R
rpc
19.03.20 15:05
Hallo zusammen,

gestern habe ich nach Anfrage auf Auskunft ob mein abzureißendes Haus in irgendeiner Form unter Denkmalschutz liegt Antwort erhalten und ich bitte euch einfach mal um Einschätzung und Hilfe. Ich poste Einfachmal paar Auszüge aus der Mail:

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass das Anwesen xxxxx im Bereich der im Verzeichnis der Kulturdenkmäler der kreisfreien Stadt xxxxx als Kulturdenkmal gelisteten Ortsbefestigung von xxxxx liegt. In Ihrem Fall bezieht sich dieser Denkmalschutz auf den zur Ortsbefestigung gehörenden Graben und alle weiteren obertätig und im Boden erhaltenen Teile der Ortsbefestigung. Zudem befindet sich das Anwesen im Umgebungsbereich der unter Denkmalschutz stehenden Simultankirche xxxxx.

Der Abbruch von Gebäuden auf Ihrem Grundstück ist genehmigungspflichtig. Eine denkmalrechtliche Genehmigung können Sie formlos per E-Mail in unserer Behörde beantragen.

[…]

Wir möchten Sie bereits jetzt auf folgendes hinweisen: Bei Ihrem Grundstück handelt es sich um eine archäologische Verdachtsfläche. Es können sich Reste der Ortsbefestigung erhalten haben. Die Abrissarbeiten werden mit Erdarbeiten verbunden sein. Sollten archäologisch relevante Funde im Boden vorhanden sein, muss der Landesarchäologie gem. § 19 Denkmalschutzgesetz RLP die Möglichkeit gegeben werden, diese in angemessener Zeit zu bergen und wissenschaftlich zu dokumentieren. Dies kann die Notwendigkeit einer Ausgrabung bedeuten. Da dabei Bauverzögerungen entstehen können, sind sämtliche Bodeneingriffe im Vorfeld mit der Landesarchäologie abzustimmen.




Ich soll bei meiner Beantragung der Genehmigung so viele Bilder wie möglich anhängen. Aber wie genau soll ich das Schreiben formulieren?
Ich möchte natürlich auch meinen Standpunkt vertreten. Das Haus ist wirklich in keinem guten Zustand. Die Deckenhöhe von knapp über 2m und die Raumaufteilung überhaupt nicht mehr Zeitgemäß. Im Bad tropft es durch die Decke wenn es stark regnet. Das Haus steht im Moment leer.
Ich möchte natürlich auch keinen Gutachter bezahlen, der mir einen Neubau anstatt einer umfassenden Sanierung und Aufstockung, und Veränderung der Raumaufteilung, die wohl mit weitaus viel höheren Kosten verbunden ist, aus wirtschaftlicher Sicht bestätigt.
Sondern das einfach so gut wie möglich formuliert haben.
Kann mir jemand Tipps geben. Hat jemand sowas schon hinter sich und kann seine Erfahrung teilen?

Vielen Dank
N
nordanney
19.03.20 16:08
Was ist genau Deine Frage? Die denkmalrechtliche Genehmigung kannst Du doch einfach per E-Mail beantragen. Wäre bei mir genau ein Satz lang inkl. Objektadresse.
Alles Weitere, was passieren kann, hast Du schriftlich bekommen und musst Dich daran halten.
P
Pinky0301
19.03.20 16:47
Abreißen darfst du doch, soweit ich es verstanden habe. Es kann nur passieren, das dabei oder beim Neubau irgendwas Archäologisches gefunden wird.
1
11ant
19.03.20 17:46
Formlos beantragen heißt schmucklos und begründungslos zu schreiben, man beantrage den Abriss des Objektes (mit genauer Adresse). Auf Deutsch lese ich da, Du darfst das Haus als solches abreißen - außer Teilen, die mit zur Stadtmauer bzw. ihrem Wall gehören - und mußt damit rechnen, daß wenn Du einen Römerbecher ausbuddelst, erst mal die Wissenschaftler anrücken und der Bagger Pause hat. Die "einfache Sprache" ist wohl noch nicht in allen Behörden angekommen
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R
rpc
19.03.20 22:53
Danke für eure Antworten.
Endgültige Genehmigung habe ich noch nicht. Ich soll Fotos einreichen. Im Klartext:

Bitte fügen Sie neben Ihren Kontaktdaten folgende Fotos dem Antrag bei:
- Fotos von der xxxxx-Straße von Westen und von Osten, Ihr Grundstück muss zu sehen sein,
- Ansichts-Foto Ihres Grundstück von der Straße aus (mit allen Gebäudeteilen)
- Foto ihres Grundstück von der Gartenseite, entweder vom dem nördlich gelegenen Wirtschaftsweg oder vom nördlichsten Punkt Ihres Gartens aus,
- weitere Fotos der Gebäude von außen, von allem was abgebrochen werden soll.

Aus welcher Bauzeit stammt Ihr Gebäude? Ist es unterkellert? Wenn ja, schicken Sie uns bitte auch Fotos Ihres Kellers.

Je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen und je genauer Ihre Fotodokumentation ist, desto besser können wir Ihren Antrag bearbeiten.





Mir scheint es doch nicht so als ob das so einfach genehmigt wird und wollte deswegen gerne meinen Standpunkt kurz erläutern. Macht das kein Sinn?
N
nordanney
19.03.20 23:00
rpc schrieb:

Mir scheint es doch nicht so als ob das so einfach genehmigt wird und wollte deswegen gerne meinen Standpunkt kurz erläutern. Macht das kein Sinn?
Nö.
Schreib einen Einzeiler und füge Fotos bei. Dann bekommst Du Deine Genehmigung.
Und „vermute“ nicht so viel
grundstückgenehmigungdenkmalschutzanwesenformlosraumaufteilungneubauantraggebäude