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ᐅ Genehmigung der Denkmalbehörde für einen Abriss


Erstellt am: 19.03.20 15:05

S
Steven
20.03.20 10:11
rpc schrieb:

die Möglichkeit gegeben werden, diese in angemessener Zeit zu bergen und wissenschaftlich zu dokumentieren. Dies kann die Notwendigkeit einer Ausgrabung bedeuten. Da dabei Bauverzögerungen entstehen können, sind sämtliche Bodeneingriffe im Vorfeld mit der Landesarchäologie abzustimmen.
Hallo rpc

ich möchte dich auf einen Fallstrick hinweisen:
Falls du irgendwas im Boden findest (Römermünzen oder Mauerreste), bist du verpflichtet, dies zu melden. Dies ist ok und da hat jeder für Verständnis.
Jetzt kommt der Knackpunkt: Wahrscheinlich wird erst mal Baustopp angeordnet. Das ist für jeden nachvollziehbar. Dann hat die Behörde alle Zeit der Welt. Sie wird das Bodendenkmal besichtigen und einen Plan ausarbeiten. Sagen wir: Es wird (sehr großzügig) geschätzt, in welchem Umkreis die Ausgrabungen angelegt werden müssen. Dann wird eine Firma beauftragt, die um das Denkmal herum die Erde abträgt und die Ausgrabungsstelle sichert. Dies kann extrem aufwendig und teuer werden. Dann kommen die Archäologen mit Schaufel, Pinsel und Eimer und graben aus. Auch dabei kann viel Zeit draufgehen. Wenn alles erledigt ist, wirst du weiter bauen dürfen. Die kompletten Kosten (Baufirma und Archäologen) trägst du, denn nach dem Gesetz bist du der "Schädiger", da du da bauen möchtest. Das kann schnell einen hohen 5-stelligen Betrag kosten.
Kommt es ganz blöd, kann dir auch untersagt werden, an dieser Stelle zu bauen. Dies käme zum tragen, wenn z. B. eine Stadtmauer erhalten bleiben soll.
Du bekommst natürlich den Erlös, den das Bodendenkmal erzielt, erstattet. Aber wer kauft ein Bodendenkmal?
Dieses Spiel habe ich einmal mit einem Skelett eines Elches durch. Und möchte es nicht noch mal erleben.

Steven
R
rpc
21.03.20 13:47
Danke für deine Antwort. Ganz wohl ist mir bei der Sache auch nicht. Unglaublich das das Land dann nicht für die Kosten aufkommt.
archäologen