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ᐅ Maklerprovision Berechnung Erbbau


Erstellt am: 18.03.20 17:16

K
knalltüte
18.03.20 17:16
Hallo,

könnte das einer der juristisch Bewanderten freundlicherweise für mich auf "Deutsch" übersetzen ?
Ich verstehe das leider nicht (bzw. ich kann die zu erwartenden Gebühren somit nicht ausrechnen).

Provisionshinweis: Im Falle der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts im Hauptvertrag ist
Berechnungsgrundlage für die Provision/ Maklercourtage in Höhe von 5,95 % brutto inkl. 19 % Mwst.
der Wert des Erbbaurechts.
Der Wert des Erbbaurechts errechnet sich aus den während der (Rest-) Laufzeit des
Erbbaurechtsvertrags fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des
zum Zeitpunkt der Beurkundung des Hauptvertrages geltenden Basiszinssatzes der EZB.
Hinzugerechnet wird ein etwaiger Kaufpreis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes.
Diese Provision/ Maklercourtage ist verdient und fällig mit Beurkundung des Hauptvertrages und von
dem Auftraggeber/ Erbbaurechtsnehmer an die Firma xxxImmobilien, Inhaber xxx xxx, zu
bezahlen.


Das betroffene Grundstück ist 308m² groß, der Kaufpreis ist mit 340 Euro / m² angesetzt.
Der Erbbauzins beträgt 6,80€ / m² (jährlich 2094,40 Euro). Es besteht kein Bebauungszwang.

Liebe Grüße

zapp
N
nordanney
18.03.20 17:28
superzapp schrieb:

Das betroffene Grundstück ist 308m² groß, der Kaufpreis ist mit 340 Euro / m² angesetzt.
Der Erbbauzins beträgt 6,80€ / m² (jährlich 2094,40 Euro). Es besteht kein Bebauungszwang.
Maklerprovision Teil 1: 308qmx340€x5,95% = T€ 6,2
Maklerprovision Teil 2: 2.094,40€xLauzeit des Erbbaurechts --> abzuzinsen auf heutige Basis mit dem von Dir genannten Zinssatz x 5,95% = T€ XXX
==> Bei einem aktuellen Basiszinssatz von 0% und einer unterstellten Laufzeit des Erbaurechts von 99 Jahren sind das 207.345,60€x5,95% = T€ 12,3

Also gesamte Maklerprovision von rd. T€ 18,5 (bei 99 Jahren Erbbaurechtslaufzeit).
K
knalltüte
18.03.20 17:35
Hi,

danke für die schnelle Info, mein Bruder mit dem etwas größeren
Grundstück (338 m²) bekam heute telefonisch ca. 38T€ angekündigt

Kann das aufgrund irgend einer Konstellation sein?

Darf ich eventuell nach deinem juristischen Hintergrund fragen?
(wie sicher ist diese Auskunft?)

zapp
T
Tassimat
18.03.20 17:40
Fordert mal eine ordentliche Berechnung an, stell die ein und wir prüfen nach. Das ist etwas einfacher.
N
nordanney
18.03.20 18:31
superzapp schrieb:

Darf ich eventuell nach deinem juristischen Hintergrund fragen?
(wie sicher ist diese Auskunft?)
Bin Immobilienbanker und Privatinvestor.
Die Berechnung ist m.E. aufgrund Deiner Vorgaben zu 99,9% korrekt.

Wie Tassimat sagt, gib uns für die Provision Deines Bruders die Berechnung des Maklers. Die Provision entspricht ja einem Gegenwert von rd T€ 640.
K
knalltüte
18.03.20 18:45
Danke!
Das ist natürlich ein Hammer von der Summe. Aber noch weit davon
entfernt was heute angekündigt worden ist.
Wir warten mal die Rechnungen (mit Berechnung) ab. Vorher kann man ja
sowie nichts machen ...
LG
zapp
maklerprovisionübertragungmaklercourtagebeurkundungkaufpreisgrundstück