Entwässerung auf eigenem Grundstück, NRW - Tipps?

4,70 Stern(e) 6 Votes
Wissi

Wissi

Hallo zusammen, ich hoffe das ist der richtige Bereich für meine Frage.

Die Entwässerung (bzgl. Niederschlagswasser) unseres Nachbargrundstücks macht uns zur Zeit Sorgen. Beide Grundstücke liegen am Hang, wir tiefer. Das Nachbarhaus befindet sich zurzeit im Bau (Rohbau abgeschlossen) und hat mit direkt angrenzender Garage grob geschätzt eine Dachfläche von etwa 130m².

Diese Fläche wird laut Aussage des Nachbarn einfach nur so auf dem eigenen Grundstück entwässert. Das heißt also die Fallrohre, von denen einige auch nah an unserem Grundstück liegen, haben keinen Anschluss, weder an die örtliche Kanalisation (Trennsystem) noch eine Zisterne.
Wir machen uns jetzt einige Sorgen, dass eine so große Dachfläche, entwässert über wenige Fallrohre zu einer ganzen Menge Wasser an nur wenigen Stellen führen kann und damit auch auf unser tiefer liegendes Grundstück fließen kann.

Zusätzlich meine ich mal etwas von einem „Anschlusszwang“ gehört zu haben. Als ich danach mal gesucht habe, habe ich folgendes in der örtlichen Satzung gefunden:
§ 9 Anschluss- und Benutzungszwang
(2) Der Anschlussnehmer ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang), um seine Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW zu erfüllen.
Und falls man sich befreien lässt, weil man das Niederschlagswasser nutzen möchte:
§ 11 Nutzung des Niederschlagswassers
Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers, so hat er dieses der Gemeinde anzuzeigen. Die Gemeinde stellt ihn in diesem Fall unter den Voraussetzungen des § 49 Abs. 4 Satz 3 LWG NRW von der Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers frei, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sichergestellt ist und ein Überlauf an den öffentlichen Kanal besteht, so dass eine Überschwemmung von Nachbar-Grundstücken durch Niederschlagswasser ausgeschlossen werden kann.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass damit nur zwei Möglichkeiten gegeben sind, nämlich:
1. Ganz normaler Anschluss an die Kanalisation
2. Bei Freistellung bzw. Nutzung im eigenen Garten eine Zisterne mit Überlauf, die dann wiederum an die Kanalisation angeschlossen ist

Ich möchte nicht oberlehrerhaft zu den Nachbarn gehen und „du, du, du“ auf etwas hinweisen. Habt ihr einen Vorschlag, wie man so etwas am besten regelt? Außerdem möchte ich mich noch mal mit dieser Frage an euch absichern, ob das überhaupt stimmt, so wie ich das verstanden habe.
 
N

nordanney

Verstehe ich das jetzt richtig, dass damit nur zwei Möglichkeiten gegeben sind, nämlich:
1. Ganz normaler Anschluss an die Kanalisation
2. Bei Freistellung bzw. Nutzung im eigenen Garten eine Zisterne mit Überlauf, die dann wiederum an die Kanalisation angeschlossen ist
Jep
 
S

Steven

Hallo Wissi

bei einem "Starkregen" kommt in kurzer Zeit eine Menge Wasser runter. Da wird euer Grundstück, bei solcher Art Entwässerung, zu einem Sturzbach.
Nachbarn das in einem netten Gespräch erklären. Dabei auch erwähnen, dass die Bauordnung sein gewähltes System nicht hergibt und im Fall eines Wasserschadens die Versicherung mittenmang zu ihm kommt mit Regress.

Steven
 
H

hampshire

Es würde mich sehr wundern, wenn Dien Nachbar eine Baugenehmigung für diese Form der "Nicht-Entwässerung" bekommen hat, da der Bauantrag die Erfüllung der Entwässerung beinhalten muss und die Wasserbehörde das prüft.
Daraus ergeben sich drei Szenarien:
  • Das Vorgehen ist wie Dein Nachbar sagt und genehmigt --> unwahrscheinlich
  • Das Vorgehen ist wie Dein Nachbar sagt und nicht genehmigt --> Dem würde ich den Tipp geben, dass er nicht einziehen kann wenn der Bau nicht abgenommen wird
  • Das Vorgehen ist nicht wie Dein Nachbar sagt und her hat einfach nicht im Blick was tatsächlich geplant ist.
Beim Ansprechen des Nachbarn würde ich daher meine eigene Sorge vor Überschwemmung nicht in den Vordergrund stellen, sondern ihn vor seinem eigenen Ungemach warnen.
 
Wissi

Wissi

Vielen Dank für die Antworten bisher, dann habe ich das wohl richtig verstanden.
Hoffentlich lässt sich das ohne viel Aufsehen klären. Es kam in der Vergangenheit leider schon zu einigen Dingen, die auf der Baustelle, in Bezug auf unser Grundstück, nicht ganz richtig gelaufen sind und bei denen wir uns melden mussten.

Es würde mich sehr wundern, wenn Dien Nachbar eine Baugenehmigung für diese Form der "Nicht-Entwässerung" bekommen hat, da der Bauantrag die Erfüllung der Entwässerung beinhalten muss und die Wasserbehörde das prüft.
Unsere Nachbarn bauen ohne Baugenehmigung (roter Punkt), sondern nur mit dem Kenntnisgabeverfahren, also dem grünen Punkt. Ich glaube bei letzterem muss man (fast) keine Pläne oder Anträge einreichen.
Wir kennen das von unserem Bauantrag auch mit dem Entwässerungsplan, der genehmigt werden musste. Daher kam auch meine Verwunderung, dass sie dies so vorhaben.
 
N

nordanney

Unsere Nachbarn bauen ohne Baugenehmigung (roter Punkt), sondern nur mit dem Kenntnisgabeverfahren, also dem grünen Punkt. Ich glaube bei letzterem muss man (fast) keine Pläne oder Anträge einreichen.
Einen Entwässerungsantrag muss er trotzdem einreichen und auch genehmigen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4838 Themen mit insgesamt 97093 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben