Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme

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wrobel

wrobel

Moin

Ich würde das so sehen:
Du hast in dem Bauträgerhaus mit dessen Zustimmung einen Schornstein geliefert u. eingebaut.
Dann einen Putzer beauftragt. Der Bauträger hat von dir keinen Auftrag und auch keinen Zahlungsanspruch.
Den Putzer würde ich um eine Rechnung bitten und bezahlen.



Olli
 
Zauberwesen

Zauberwesen

Was steht denn im Vertrag zum Thema "Sonderwünsche"?

Die Frage ist aber wie immer: Was will der TE? Einen juristisch gelagerten Streit oder sich mit dem BT auf kurzem Wege einigen?
 
H

HilfeHilfe

Hallo, welcher Betrag wurde in Rechnung gestellt und was meinst wäre realistisch bei Einzelvergabe ? Fairerhalber betrachtet man den Preis zwischen diesen Preisen
 
S

SimonBe3

Was steht denn im Vertrag zum Thema "Sonderwünsche"?
Die Verkäuferin ist nur dann verpflichtet der Ausführung von Sonderwünschen des Erwerbers zuzustimmen, wenn diese - vorbehaltlich etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen - tech möglich sind und sich hierdurch die Bauabwicklung nicht verzögert sowie eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über dir Ausführung nebst Kostenregelung getroffen worden ist.
Dir Verkäuferin ermittelt für die Sonderwunschvereinbarung die Mehr oder Minderkosten und teilt diese dem Erwerber schriftlich mit.

Einen juristisch gelagerten Streit oder sich mit dem BT auf kurzem Wege einigen?
Na zweitens wäre stets wünschenswert.

welcher Betrag wurde in Rechnung gestellt und was meinst wäre realistisch bei Einzelvergabe ?
Ca. 1.200€ für Eckschienen und Endputz.
Bei Einzelvergabe oder je nach Preis, hätten wir wohl nur den Endputz machen lassen.
 
A

apokolok

Imho alles den Ärger nicht wert.
Als Lehrgeld verbuchen und sich über die (wenn auch teuren) Eckschienen freuen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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