Finanzierungscheck: Hausbau in 2.5 Jahren

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N

nordanney

Um einen ersten Rang zu sichern, das war die idee.
Das wird im Vertrag festgelegt. Nennt sich Rangvorbehalt. Bestell keine Grundschuld. Dafür gibt es keinen Grund.
Die Zeit reicht jetzt einfach nicht.
Eile ist schei... Warum der Stress?
Welche Rolle spielt eine evtl rückauflassung?
Kommt auf den Grund an. Bitte nachrangig eintragen lassen.
Wenn die Bank das nicht annimmt, dann kann man das ja noch mal ändern und den Rang abtreten.
Macht es doch von Anfang an richtig. Hört sich total übers Knie gebrochen an.
 
B

blubbernase

Das wird im Vertrag festgelegt. Nennt sich Rangvorbehalt. Bestell keine Grundschuld. Dafür gibt es keinen Grund.

Eile ist schei... Warum der Stress?
Kommt auf den Grund an. Bitte nachrangig eintragen lassen.
Macht es doch von Anfang an richtig. Hört sich total übers Knie gebrochen an.
Danke für dein Feedback! Am Ende war alles halb so wild, es wird nichts eingetragen. Allerdings ist die nächste Hürde, dass noch ein physischer grundschuldbrief fehlt.... Der müsste jetzt gefunden werden, damit alles auch weiter laufen kann.

Wir müssen uns nun in unserer neue Rolle als vermieter reinfinden. Und nun nebenbei noch weiterhin ein Grundstück finden. In buchholz geht es ab dem 11.1 mit weiteren Infos zu den Vergabeverfahren weiter. Wird ein spannendes jahr!
 
B

blubbernase

So, hier mal den Staub wegpusten.
Das Mehrfamilienhaus ist nun seit 4 Monaten in unserem Besitz, Grundbucheinträge alle durch. Das Grundstück ist gefunden, siehe anderer thread, inkl Kaufnebenkosten rund 300.000 € für 673 m² Grundstück und 91m² privatstraße.

Finanzierung wird so aussehen, dass wir das komplette Projekt zu 110% fremdfinanzieren. Mehrfamilienhaus wird für 420.000€ beleihen, beleihungsauslauf 60% - beim Neubau peilen wir das selbe an.

Bei den Krediten läuft das alles über 2 kredite, einer wartet grad auf die Bestätigung der Bank,der andere ist schon mal trockenlauf mäßig geprüft.

Kredit1 über Beleihung Mehrfamilienhaus: 2% Tilgung, 15 Jahre Zinsbindung, 0,91% Zinsen. Rate 1050 €. Tilgungswechsel umsonst, sondertilgung 5%. Wir planen das von der Steuer abzusetzen, mal sehen ob das klappt.

Kredit 2 über Beleihung Grundstück: ist jetzt zwar schon gerechnet aber wird dann noch mal mit den aktuellen KFW Konditionen und der geplanten Bausumme gerechnet.

Zusätzlich legen wir die Differenz zu 3 Prozent Tilgung in einen Breiten ETF an.

Kreditsumme müsste dann ca. 840.000 €, wovon 40.000 in das Mehrfamilienhaus für schenkungssteuer und ne kleine Rücklage geht. KFW 40EE zuschuss peilen wir an, steckt in der Rechnung jedoch zur Zeit nicht nicht drin

Baukosten wären dann:
300.000€ Grundstück inkl. Nebenkosten,
425.000€ hausbau
75.000€ baunebenkosten

Also rund 800.000€

Hauseckdaten:
160 m², voll verklinkert, 1,5 Geschosse, Satteldach Kapitänsgiebel, kfw40ee, aktive lüftung, normaler Standard.


Unsere Haushaltsrechnung sieht dann so aus:

Einkommen stand heute:

4700+438+2360=7500€

Ausgaben
Kredit 1+2 = 2200€
Anlegen um am ende der Zinsbindung zu tilgen: 800 €
Gesamt = 3000 €
Entspricht ca. 3% Tilgung.

Zusätzlich gehen noch weg:
1000€ Leibrente an die schenkerin (85 jahre..)
600€ Rücklage (wenn weniger als 10.000 € aufm Konto sind)

Fixausgaben sind dann: 1600€+3000€=4600

Damit bleiben uns 3100 Euro für wohnnebenkosten, Versicherungen und autos(800), haushalt und Konsumausgaben(1600) und kiga(200) und Tagesgeld rest(500)

Wenn beide wieder arbeiten gehen, was dann erst nach dem Umzug sein wird, und die Leibrente wegfällt erhöht sich das auf 4600 €

Mieterhöhung und Gehaltaentwickling außen vor

Unser Eigenkapital in Höhe von 35.000 bleibt bei erstmal bei uns.

Meinung?
 
I

Isokrates

Wir planen das von der Steuer abzusetzen, mal sehen ob das klappt.
Also wird Kredit 1 auch für den Neubau / Grundstückskauf verwendet, aber das Mehrfamilienhaus dient als Beleihungsobjekt?

Wenn dem so ist kann das Ganze natürlich nicht von der Steuer abgesetzt werden , da der Veranlassungs-/ Finanzierungszusammenhang nur mit dem privat genutzten Haus besteht und somit Kosten der privaten Lebensführung darstellt (§ 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz).

Hatten das Thema hier schon mal in einem anderen Thread.
Natürlich könnte es durchlaufen in der Steuererklärung, aber das wäre dann mindestens schon mal leichtfertige Steuerverkürzung.
Da du selbst vom Versuch der Absetzbarkeit schreibst ist dir dies aber wohl bewusst und dann könnte man Vorsatz unterstellen, aber das ist ein anderes Thema.

Persönlich würde ich es nicht versuchen.
 
B

blubbernase

Hmm, wurde vom Finanzierungsvermittler vorgeschlagen. Liegt alles beim Steuerberater, der wird schon wissen was er tut.
 
I

Isokrates

Finanzierungsvermittler
Kann er ja auch leicht vorschlagen, da es sich gut anhört, er einen Abschluss generieren möchte und am Ende auch nicht dafür haftet.

Der Steuerberater ist der richtige Ansprechpartner. Wobei jeder seriöse Berufsträger dir keine andere Antwort geben kann, da dieser Zusammenhang absolut klar steuerlich geregelt ist.
Muss man sich ja selbst nur mal logisch überlegen wofür nehme ich denn das Darlehen auf. Will ich damit Einkünfte erzielen oder brauche ich es für mich selbst?
Wenn die Antwort immer letzteres ist kann es sich auch nicht steuerlich positiv für einen auswirken (mal komplexe Steuersparmodelle ausgeklammert).
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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