ᐅ Kelleraußentreppe außerhalb Baugrenze
Erstellt am: 23.10.19 20:17
B
Bauherr9923.10.19 20:17Hallo zusammen,
wir planen im nächsten Jahr ein Einfamilienhaus in Bayern zu bauen. Dazu gibt es auch schon einen gültigen Bebauungsplan. Nun die Frage:
Das Einfamilienhaus soll eine Kelleraußentreppe erhalten. Diese befindet sich zum Teil außerhalb der vorgeschriebenen Baugrenze. Ist dies zulässig? Oder müssen wir auf die Kelleraußentreppe verzichten bzw. diese separat genehmigen lassen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße
wir planen im nächsten Jahr ein Einfamilienhaus in Bayern zu bauen. Dazu gibt es auch schon einen gültigen Bebauungsplan. Nun die Frage:
Das Einfamilienhaus soll eine Kelleraußentreppe erhalten. Diese befindet sich zum Teil außerhalb der vorgeschriebenen Baugrenze. Ist dies zulässig? Oder müssen wir auf die Kelleraußentreppe verzichten bzw. diese separat genehmigen lassen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße
Bauherr99 schrieb:
Ist dies zulässig?Nein.Bauherr99 schrieb:
Oder müssen wir auf die Kelleraußentreppe verzichten bzw. diese separat genehmigen lassen?Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 geht nicht. Im vereinfachten Verfahren nach Art. 59 sollte eine kurze Begründung reichen. Eine Befreiung ist IMHO nicht erforderlich, da die Baunutzungsverordnung in §23 (5) "Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß" ausdrücklich für zulassungsfähig hält. Da es sich um eine Einzelfallentscheidung im Ermessen der Behörde handelt, kann der Sachbearbeiter das aber anders sehen. Vielleicht sieht er aber auch eine Möglichkeit, sich durch Antrag im Vorfeld die Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen und doch nach Art. 58 einzureichen.N
NatureSys24.10.19 08:40Was evtl. funktioniert: zumindest in NRW dürfen Gebäudeteile, die unter dem natürlichen Geländeniveau liegen (zum Beispiel Keller), außerhalb der Baufenster gebaut werden. Ich weiß nicht, ob das in Bayern auch so ist. Könnte ein Ansatzpunkt sein.
NatureSys schrieb:
zumindest in NRW dürfen Gebäudeteile, die unter dem natürlichen Geländeniveau liegen (zum Beispiel Keller), außerhalb der Baufenster gebaut werden.Das mag im Einzelfall zutreffen, grundsätzlich gilt aber, dass auch unterirdische bauliche Anlagen die Baugrenzen einhalten müssen. Da Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung Bundesrecht sind, gilt das deutschlandweit.Ähnliche Themen