ᐅ Betriebliche Mehrkosten geltend machen. Bis wann möglich?
Erstellt am: 05.12.10 18:15
Hallo,
bei unserem Hausneubau wurde das Flachdach so eingebaut, dass das Gefälle, entgegen der Baubeschreibung, zur Straßenseite zeigt.
Dadurch ist es uns nicht möglich, dass Regenwasser zu sammeln. Dies hat zur Folge, dass wir für die Außenanlage Leitungswasser zum Gießen verwenden müssen, außerdem müssen wir eine Gebühr für die Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation an die Stadt entrichten.
Uns werden Mehrkosten von jährlich ca. 120,- EUR entstehen. Diese Mehrkosten möchten wir bei unserem Bauträger geltend machen.
Wie viele Jahre können wir hier ansetzen?
Viel Glück
n.luba
bei unserem Hausneubau wurde das Flachdach so eingebaut, dass das Gefälle, entgegen der Baubeschreibung, zur Straßenseite zeigt.
Dadurch ist es uns nicht möglich, dass Regenwasser zu sammeln. Dies hat zur Folge, dass wir für die Außenanlage Leitungswasser zum Gießen verwenden müssen, außerdem müssen wir eine Gebühr für die Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation an die Stadt entrichten.
Uns werden Mehrkosten von jährlich ca. 120,- EUR entstehen. Diese Mehrkosten möchten wir bei unserem Bauträger geltend machen.
Wie viele Jahre können wir hier ansetzen?
Viel Glück
n.luba
B
Bauexperte06.12.10 09:45n.luba schrieb:
bei unserem Hausneubau wurde das Flachdach so eingebaut, dass das Gefälle, entgegen der Baubeschreibung, zur Straßenseite zeigt.Habt Ihr darüber nicht _vor_ Bauantrag gesprochen, normalerweise werden die Entwässerungspläne parallel erstellt?n.luba schrieb:
Dadurch ist es uns nicht möglich, dass Regenwasser zu sammeln. Dies hat zur Folge, dass wir für die Außenanlage Leitungswasser zum Gießen verwenden müssen, außerdem müssen wir eine Gebühr für die Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation an die Stadt entrichten. Uns werden Mehrkosten von jährlich ca. 120,- EUR entstehen. Diese Mehrkosten möchten wir bei unserem Bauträger geltend machen.Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, was dagegen spricht, im vorderen Bereich (Straße?) eine Regentonne an das Fallrohr anzuschließen, dürft Ihr versickern oder müßt Ihr an den öffentlichen Kanal anschließen?Freundliche Grüße
Hallo,
wir haben keine Entwässerungsplane erhalten.
Da die Vorderseite direkt an der Straße (Fußweg) grenzt und es sich in unserem Fall um ein Reihenmittelhaus handelt, können wir hier keine Regentonne aufstellen und müssen an den öffentlichen Kanal anschließen.
Viele Grüsse
n.luba
wir haben keine Entwässerungsplane erhalten.
Da die Vorderseite direkt an der Straße (Fußweg) grenzt und es sich in unserem Fall um ein Reihenmittelhaus handelt, können wir hier keine Regentonne aufstellen und müssen an den öffentlichen Kanal anschließen.
Viele Grüsse
n.luba
B
Bauexperte06.12.10 17:25Hallo zurück,
Es gilt also zu klären, wo und vor Allem auf wessen Versäumnis hin, das Flachdach entgegen der Vereinbarung zur Straße hin geneigt ist. Ich glaube kaum, dass Du dauerhaft einen Schadensersatzanspruch haben wirst, vielleicht ist eine Einigung im Rahmen eines zusätzlichen "Bonbons" oder einer Gutschrift möglich. Schau aber vorher genau nach, ob Du nicht doch im Bauantrag eine entsprechende Unterschrift geleistet hast und dem zufolge mit der Ausrichtung einverstanden warst.
Freundliche Grüße
n.luba schrieb:Der Entwässerungsantrag wird normalerweise parallel zu den Bauantragsunterlagen erstellt und der Bauherr bekommst jeweils 1 Exemplar für seine Unterlagen, wenn nicht Anderes vereinbart wurde; eingereicht wird er im Regelfall bei den zuständigen Stadtwerken/Entwässerungsbetrieben.
wir haben keine Entwässerungsplane erhalten. Da die Vorderseite direkt an der Straße (Fußweg) grenzt und es sich in unserem Fall um ein Reihenmittelhaus handelt, können wir hier keine Regentonne aufstellen und müssen an den öffentlichen Kanal anschließen.
Es gilt also zu klären, wo und vor Allem auf wessen Versäumnis hin, das Flachdach entgegen der Vereinbarung zur Straße hin geneigt ist. Ich glaube kaum, dass Du dauerhaft einen Schadensersatzanspruch haben wirst, vielleicht ist eine Einigung im Rahmen eines zusätzlichen "Bonbons" oder einer Gutschrift möglich. Schau aber vorher genau nach, ob Du nicht doch im Bauantrag eine entsprechende Unterschrift geleistet hast und dem zufolge mit der Ausrichtung einverstanden warst.
Freundliche Grüße
Hi,
ich würde mal prüfen ob in der Entwässerungssatzung die "Grüne Tonne" als Alternative der Oberflächenentwässerung vorgesehen ist.
Eine übliche Alternative wäre die Versickerung, diese würde aber einen Teil der sicherlich nicht großzügig bemessenen Grundstücksfläche beanspruchen.
lg fm
ich würde mal prüfen ob in der Entwässerungssatzung die "Grüne Tonne" als Alternative der Oberflächenentwässerung vorgesehen ist.
Eine übliche Alternative wäre die Versickerung, diese würde aber einen Teil der sicherlich nicht großzügig bemessenen Grundstücksfläche beanspruchen.
lg fm
Bauexperte schrieb:
Hallo zurück,
Der Entwässerungsantrag wird normalerweise parallel zu den Bauantragsunterlagen erstellt und der Bauherr bekommst jeweils 1 Exemplar für seine Unterlagen, wenn nicht Anderes vereinbart wurde; eingereicht wird er im Regelfall bei den zuständigen Stadtwerken/Entwässerungsbetrieben.
Es gilt also zu klären, wo und vor Allem auf wessen Versäumnis hin, das Flachdach entgegen der Vereinbarung zur Straße hin geneigt ist. Ich glaube kaum, dass Du dauerhaft einen Schadensersatzanspruch haben wirst, vielleicht ist eine Einigung im Rahmen eines zusätzlichen "Bonbons" oder einer Gutschrift möglich. Schau aber vorher genau nach, ob Du nicht doch im Bauantrag eine entsprechende Unterschrift geleistet hast und dem zufolge mit der Ausrichtung einverstanden warst.
Freundliche Grüße Hallo,
wann sollte ich dies bei meinem Bauträger anbringen. Bereits jetzt, oder erst während der Bauabnahme?
Beste Grüsse
n.luba
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