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ᐅ Betriebliche Mehrkosten geltend machen. Bis wann möglich?


Erstellt am: 05.12.10 18:15

N
n.luba
07.12.10 09:28
fmjuchi schrieb:
Hi,


Eine übliche Alternative wäre die Versickerung, diese würde aber einen Teil der sicherlich nicht großzügig bemessenen Grundstücksfläche beanspruchen.

lg fm

Hallo,

Da die Vorderseite direkt an der Straße (Fußweg) grenzt und es sich in unserem Fall um ein Reihenmittelhaus handelt, ist eine Versickerung nicht möglich.

Beste Grüße
n.luba
B
Bauexperte
07.12.10 09:44
Hallo,
n.luba schrieb:
wann sollte ich dies bei meinem Bauträger anbringen. Bereits jetzt, oder erst während der Bauabnahme?
Imho so früh als möglich ansprechen; es ist immer besser aus einem "aufgeräumten" Vertragsverhältnis heraus den Bau Wachsen zu sehen 🙂

Freundliche Grüße