B
Bulla2000
Hallo, wir sind kurz vor dem Abschluss unseres Werkvertrages nach Baugesetzbuch zum Bau eines Einfamilienhaus mit der DEURA (siehe dazu Thema hier im Forum). Nach deren Regelungen haftet die DEURA für infolge von Verzögerungen nachweislich eingetretene Schäden (z.B. Zinskosten, Miete, Umszug abgesagt etc.).
Mein Baubetreuer hätte hier gerne eine Konvetionalstrafenregelung aufgenommen, nach der das Unternehmen für jede Woche Bauüberschreitung eine bestimmte Summe verschuldensunabhängig zahlt. Die Firma lehnt eine solche Regelung ab und verweist auf ihren Vertrag (s.o.).
Bei uns besteht das Problem, dass wir nicht zur Miete wohnen und auch keine Finanzierungsmehraufwände haben werden. Ein Bauzeitenplan wird verbindlich vereinbart. Der einzige Schaden, den ich derzeit sehe, wenn wir nicht wie geplant einziehen können, ist der der Fahrtkosten für den Schulweg unserer Tochter. Diese soll gleich in der Nähe des Baugebietes eingeschult werden, um einen Klassenwechsel zu vermeiden. Dazu müssen wir sie jeden Tag ca. 25km hin und 25 km zurück fahren. Das wäre dann der Schaden, beginnend ab dem ersten Tag nach vereinbartem Baufertigstellungstermin.
Dieser Schaden ist ja nicht sehr groß, daher kaum als echtes Druckmittel geeignet.
Was würdet Ihr empfehlen? Einerseits habe ich wenig Befürchtung, dass es zu einer Bauzeitenverzögerung kommt, weil erstens 8 Monate geplant sind und nach den bisherigen ERfahrungen die DEURA nicht in Verzug gerät, andererseits reicht vielleicht auch die bestehende Regelung.
Ist so eine geartete Lösung wie oben (Konventionalstrafe) üblich oder sollte ich auf dieser nicht bestehen?
Mein Baubetreuer hätte hier gerne eine Konvetionalstrafenregelung aufgenommen, nach der das Unternehmen für jede Woche Bauüberschreitung eine bestimmte Summe verschuldensunabhängig zahlt. Die Firma lehnt eine solche Regelung ab und verweist auf ihren Vertrag (s.o.).
Bei uns besteht das Problem, dass wir nicht zur Miete wohnen und auch keine Finanzierungsmehraufwände haben werden. Ein Bauzeitenplan wird verbindlich vereinbart. Der einzige Schaden, den ich derzeit sehe, wenn wir nicht wie geplant einziehen können, ist der der Fahrtkosten für den Schulweg unserer Tochter. Diese soll gleich in der Nähe des Baugebietes eingeschult werden, um einen Klassenwechsel zu vermeiden. Dazu müssen wir sie jeden Tag ca. 25km hin und 25 km zurück fahren. Das wäre dann der Schaden, beginnend ab dem ersten Tag nach vereinbartem Baufertigstellungstermin.
Dieser Schaden ist ja nicht sehr groß, daher kaum als echtes Druckmittel geeignet.
Was würdet Ihr empfehlen? Einerseits habe ich wenig Befürchtung, dass es zu einer Bauzeitenverzögerung kommt, weil erstens 8 Monate geplant sind und nach den bisherigen ERfahrungen die DEURA nicht in Verzug gerät, andererseits reicht vielleicht auch die bestehende Regelung.
Ist so eine geartete Lösung wie oben (Konventionalstrafe) üblich oder sollte ich auf dieser nicht bestehen?