ᐅ Baugenehmigung Terrassenüberdachung
Erstellt am: 27.08.19 11:55
Escroda schrieb:
Ja, wenn die Terrassenüberdachung innerhalb der überbaubaren Fläche liegt.Danke für die Antwort.Kannst du mir vielleicht auch bei einer anderen Frage helfen?
Die Reihenhäuser haben alle einen Balkon zur Gartenseite und haben auch so die Genehmigung bekommen.
Nun wollten wir keinen Balkon haben und unser Haus wurde auch ohne Balkon gebaut.
Unser Bauträger meinte wir können es einfach weglassen und brauchen keine extra Genehmigung oder Nachtrag dafür.
Stimmt das so?
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