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ᐅ Abstandsbaulast und Brandschutzbaulast - Was ist das?

Erstellt am: 19.08.19 20:09
O
Olikun-1
O
Olikun-1
19.08.19 20:09
Hallo liebe Leute,

wir haben uns gerade eine Immobilie angesehen welche wir gern kaufen möchten.

Beim etwas googeln nach der Adresse habe ich zufällig ein Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde gefunden, das ist wohl so eine Art Dorfblatt.
Dort wird zufällig unsere Immobilie genannt.

Da steht:

Gemeinderatsbeschluss Nr. 78 / 19 Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Abstandsbaulast (3m) und der Brandschutzbaulast (5m) zum geplanten Umbau und der Erweiterung des ehemaligen Restaurants, Forststraße 33 im OT Weißenberg zu. Es ist sicherzustellen, dass die Nutzung des vorhandenen Parkplatzes und des Gemeinschaftshauses weiterhin für unbegrenzte Zeit Bestand haben. Die Eigentümer des Gebäudes Forststraße 33 sind auf die Beeinträchtigung schriftlich hinzuweisen.


Leider weiß ich nicht wirklich was dass alles bedeutet. Kann jemand helfen?

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Hallo Olikun-1,

schau mal hier: Abstandsbaulast und Brandschutzbaulast - Was ist das?. Da wird jeder fündig!
T
Tassimat
20.08.19 11:49
Dort gibt es ein (altes) Restaurant. Unklar aus dem Text ist für mich, auf welchem Grundstück das steht, auf der mit der Hausnummer 33, oder nebendran.

Egal, dieses Restaurant wurde/wird umgebaut, bis auf die Grundstücksgrenze, sodass eine Baulast auf dem angrenzen Grundstück eingetragen wird. Auf diesem angrenzen Grünstück muss ein potenzieller Bau mindestens 3 bzw. 5 Meter Abstand einhalten.

Skizze, Foto oder Flurplan würde helfen.
immobiliegrundstück