Wo soll/darf unser Carport stehen?

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Merymery

Hallo zusammen,
Ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier im richtigen Unterforum gelandet bin.

Wir möchten demnächst ein Carport bauen. Wir sind uns noch nicht einig, ob es ein Doppel-Carport wird oder sogar eines mit 3 Stellflächen. Hängt natürlich auch davon ab, was baurechtlich erlaubt ist. Und wo das Carport genau hin kommt.
An das Carport soll noch ein kleiner Schuppen für unseren Aufsitzmäher.

So. Nun stellt sich natürlich erstmal die grundsätzliche Frage WO darf das Carport stehen.
Wir hatten in unserer Samtgemeinde nachgefragt per Mail mit Bildern. Der Herr hatte uns bisher nur "lapidar" geantwortet, dass es wohl trotz der eher "schwierigen planungsrechtlichen Situation" möglich sei, wir also nun lieber einer Bauvoranfrage stellen sollen.
Ich denke mit seine Aussage gilt der Situation, dass wir im Außenbereich leben. Leider ging er nicht auf die Bilder ein.
Aber vielleicht weiß hier jemand Bescheid und kann etwas dazu sagen?!

Nun haben wir verschiedene Möglichkeiten das Carport zu setzen.
wo-solldarf-unser-carport-stehen-320215-2.jpg




So sieht die derzeitige Situation aus.
Wir hätten bei dieser Variante die Möglichkeit, dass wir die Pflasterung erweitern. Und das "Lilane Kästchen" stellt in etwa dar, wie weit das Carport stehen kann. Grün sind die Grundstücksgrenzen.
ICH kann mir aber absolut nicht vorstellen, dass das Carport an der Stelle stehen darf. Das Gebäude, welches direkt danaben steht ist schon 9m lang, steht auf der Grundstücksgrenze. Damals war es mit einer Unterschrift unseres Nachbarn ok (vor 60 Jahren!).

Variante 2 wäre:
wo-solldarf-unser-carport-stehen-320215-3.jpg


Diese Variante wäre für uns auch ok. Leider müssten wir dann den Teich und einen Pavillon und viel Grün welches schon schön gewachsen ist, weg machen.
Der Weg zur Haustür wäre etwas weiter... Und wir hätten quasi einen 'Innenhof', weil dann alles ringsum mit Haus und Schuppen/Carport vollgestellt ist.

Variante 3:
wo-solldarf-unser-carport-stehen-320215-1.jpg


Das wäre quasi nur eine abdere Ausrichtung des Carports. Wäre natürlich etwas umständlich mit dem "Ums Eck fahren".

Wo seht ihr die Vor-und Nachteile der einzelnen Standorte?
... Falls es denn überhaupt an den Stellen möglich ist...

Vielen Dank für Meinungen.
Merymery
 
M4rvin

M4rvin

Hmm, also ich würde zu Variante 1 tendieren. Zufahrt schon da, Autos parken da anscheinend auch schon. Trockenen Fußes kommt man mit keiner Variante an.

An sich darf man ja ein Carport an die Grundstücksgrenze bauen, müsstest halt mal diesen Vorantrag stellen.
 
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Merymery

Hmm, also ich würde zu Variante 1 tendieren. Zufahrt schon da, Autos parken da anscheinend auch schon. Trockenen Fußes kommt man mit keiner Variante an.

An sich darf man ja ein Carport an die Grundstücksgrenze bauen, müsstest halt mal diesen Vorantrag stellen.
OK. Vielen Dank für deine Meinung.
Ich frage mich nur, ob es erlaubt ist die "ganze" Grundstücksgrenze zu bebauten. Denn der Schuppen der dort schon steht und quasi ans Carport grenzt ist ja schon alleine 9m lang.
Aber erstmal vielen Dank!
 
E

Escroda

Der Herr hatte uns bisher nur "lapidar" geantwortet
Einerseits schade, andererseits ist es nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde, für den Bauherren zu planen. IMHO sucht man für eine Vorsondierung das persönliche Gespräch, für eine rechtsverbindliche Auskunft stellt man die formelle Bauvoranfrage. Deine E-Mail ist ein Zwischenweg, mit dem die Behörde nichts anfangen kann, da sie mit einer schriftlichen Antwort Gefahr läuft, ungeregelte Verpflichtungen einzugehen.

Variante 1 wäre die praktikabelste, baurechtlich aber problematischste. Wie Du selber schon sagst, darf bauordnungsrechtlich die Grenzbebauung von privilegierten Gebäuden nur 9m betragen. Handelt es sich denn bei dem vorhandenen Gebäude um ein privilegiertes nach
§5 (8) 2 Niedersächsische Bauordnung
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m ...

?
Wenn ja, käme es darauf an, was genau der Nachbar durch seine Unterschrift vor 60 Jahren akzeptiert hat. Wenn nicht, dann wäre eine neue 9m-Grenzbebauung bauordnungsrechtlich zulässig. Planungsrechtlich an dieser Stelle aber fragwürdig, weil die Bebauung nach Norden in die freie Landschaft erweitert würde - wird im Außenbereich nicht gerne gesehen. Überhaupt musst Du Dir mal §35 Baugesetzbuch durchlesen und Dir eine gute Begründung für die Notwendigkeit des Carports überlegen. Darauf aufbauend musst Du der Behörde schlüssige Gründe für genau diesen Standort liefern. Ich empfehle die Einschaltung eines erfahrenen ortskundigen bauvorlageberechtigten Planers, da Du bei mangelhaften Bauvorlagen und/oder schwachen Begründungen die Ablehnung riskierst.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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