Haus-, Garagen- und Terrassenpositionierung

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C

CrazyChris

Sry für meine späte Rückmeldungen, eure Antworten sind mit leider nicht aufgefallen.

@Escroda, danke für deine Ausführungen!

Hinsichtlich Grundflächenzahl wird im Bebauungsplan auf § 19 Baunutzungsverordnung verwiesen: Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung darf nicht überschritten werden (§ 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung)

also 0,5 - 0,8

Hinsichtlich der Garage/Stellplatz gibt es nur Vorschrift, dass eine Garage 5m von der Straße entfernt sein muss und mind. 2 Stellplätze (bzw Doppelgarage) vorhanden sein müssen. Positionierung ist nicht festgelegt.

Ich werds mit der Terrasse einfach nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" machen.
 
Zuletzt aktualisiert 05.05.2024
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