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ᐅ Vorgefertigter Kaufvertrag - Sonderleistungen?


Erstellt am: 22.11.18 11:36

D
danixf
22.11.18 11:36
Moin,

ich habe ein paar Fragen zu den Sonderleistungen im Kaufvertrag. Folgendes liegt bei uns vor. Wir kaufen Haus und Grundstück zusammen von einem Bauunternehmer. Ein Grundriss, Bauantrag usw liegen schon vor.

Nun wollen wir ein paar Änderungen, welche aber mit einem Aufpreis verbunden sind. Beispielsweise einen ausgebauten Dachboden oder eine Schräge "Eingangswand" zum Wohnzimmer/Küche anstatt vorne eine Tür zum Wohnzimmer und seitlich eine weitere Tür in Richtung Küche. Oder das Gäste-WC etwas größer für eine Dusche dort.

Das wollen wir im Nachhinein ändern - unter anderem um Grundsteuer zu sparen ( vor allem wegen den Kosten beim Dachboden ). Es sei laut dem Unternehmen kein Problem und die Kosten bleiben gleich, welche sie mir im Gespräch genannt haben.
Hat jemand das so ähnlich auch bei sich gemacht?
Im Kaufvertrag steht nämlich "Erstellung... und vorliegender Planung". Das bedeutet ja in der Theorie, dass sie einfach nein sagen könnten und ich kann nichts dagegen machen.
Oder ist das normale Praxis?

Ich werde den Vertrag auch von einem Anwalt überprüfen lassen, aber dennoch würde mich interessieren, ob es vielleicht üblich in der Baubranche ist.

Gruß
Y
ypg
22.11.18 18:45
Ich weiß nicht, ob es bei einem Bauträgerhaus (in Deinem Fall) so ist. Aber es ist bei einem Werkvertrag Usus, dass der Bauherr Upgrades in der Ausstattung bestellen kann, solang es machbar ist. Dass sind die Dinge, woran das BU oft zusätzlich verdient. Allerdings lässt man sich die Preise der Einzelposten vorab schriftlich bestätigen.
F
Fuchur
22.11.18 19:15
danixf schrieb:
Nun wollen wir ein paar Änderungen, welche aber mit einem Aufpreis verbunden sind.
danixf schrieb:
Das wollen wir im Nachhinein ändern - unter anderem um Grundsteuer zu sparen ( vor allem wegen den Kosten beim Dachboden )
danixf schrieb:
Es sei laut dem Unternehmen kein Problem und die Kosten bleiben gleich, welche sie mir im Gespräch genannt haben
Das widerspricht sich irgendwie. Kostet es nun Aufpreis oder nicht? Oder kostet es Aufpreis, den man aber mit einer für das Finanzamt "geschönten" Rechnung unter den Tisch fallen lässt und dann später nachberechnet?

Bei einem Bauträger kaufst du Grundstück mit Haus und bekommst selbiges fertig übergeben. Das zählt auch für das FA. Was davor extra gemacht wird, erhöht den Gesamtpreis, danach kannst du ergänzen was du willst. Die "Zusage" des BT interessiert das FA nicht wirklich. Das Ganze klingt mir eher nach "die merken das eh nicht".

Falls der Plan sein sollte: Übergabe "halbfertiges Haus" und Fertigstellung in Eigenleistung/Eigenvergabe, dann ist das kein Problem.
H
HilfeHilfe
23.11.18 06:51
die Grundsteuer bemisst sich doch nach bodenrichtwert ? wenn du jetzt 15 qmtr dachboden hast gibt es sich nix.

aber damit du rechtsicherheit hast , auch bzgl. bauanutag usw würde ich es jetzt reinpacken.

VOR der Unterschrift versprechen die bauträger viel. Danach geht's evtl nicht oder ist mit kosten verbunden.

Immer immer immer schriftlich
M
montessalet
23.11.18 07:09
HilfeHilfe schrieb:
die Grundsteuer bemisst sich doch nach bodenrichtwert ? wenn du jetzt 15 qmtr dachboden hast gibt es sich nix.

Nun ja: Die Grundsteuer und die grunderwerbsteuer sind zwei paar Schuhe.... (obwohl der TE von Grundsteuer geredet hat, meint er wohl grunderwerbsteuer).
Für die grunderwerbsteuer ist der Preis massgebend: Entweder nur fürs Land (wenn kein Koppelgeschäft) oder für das Land inkl. das Haus: Und um das geht es hier.
Y
ypg
23.11.18 08:24
Ja, aber es geht um den Wert des Hauses: pack ich da Sonderausstattung im Wert von 20000 schon im Kaufvertrag mit rein oder bemuster ich das erst später. Ich seh da jetzt kein Betrug drin.
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