ᐅ Begriffserklärung - KfW Förderung
Erstellt am: 19.09.10 22:53
Hallo, mein Name - Patrick und bin 28 Jahre alt!
kurze Vorgeschichte:
also meine Freundin (zukünftige Frau) und Ich hab uns seit einigen Tagen mit dem Gedanken des Hausbau befasst.
Geplant ist ein Zweifamilienhaus, der eine Teil für meine Frau und mich, der andere für meine Mutter.
Gebaut soll natürlich nach dem neuen Kfw Effienzhaus Standard.
Somit wäre eine Förderung mit 50.000€ pro Wohnung möglich, also 2x50.000€ wenn ich das richtig verstehe.
Da wir bisher aber sehr wenig mit Finanzierungen etc zu tun hatten, sind einige Begriffe schwer zu verstehen, wie folgendes.
tilgungsfreie Anlaufjahre: das bedeutet meiner Meinung nach, dass einige der ersten Jahre tilgungsfrei sind. Ich also in dieser Zeit keine Raten zu zahlen habe. Jedoch habe ich gelesen, dass die tilgungsfreien Anlaufjahre zwischen 2 bis 5 Jahren betragen. Bezieht sich das auf die Förderung einer Wohnung, so dass es bei zwei Wohnungen 10 Jahre beträgt oder gilt das auch für die beider Wohnungen?
Was bedeutet die Zinsfestschreibung?
Und wie ich gelesen habe, sind die Laufzeiten von 10-30Jahren wählbar. Was bedeutet dies? Um was für Laufzeiten handelt es sich hierbei?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ohne im Fachchinesisch zu antworten 😉
Vielen Dank im voraus!
Gruß
Patrick
kurze Vorgeschichte:
also meine Freundin (zukünftige Frau) und Ich hab uns seit einigen Tagen mit dem Gedanken des Hausbau befasst.
Geplant ist ein Zweifamilienhaus, der eine Teil für meine Frau und mich, der andere für meine Mutter.
Gebaut soll natürlich nach dem neuen Kfw Effienzhaus Standard.
Somit wäre eine Förderung mit 50.000€ pro Wohnung möglich, also 2x50.000€ wenn ich das richtig verstehe.
Da wir bisher aber sehr wenig mit Finanzierungen etc zu tun hatten, sind einige Begriffe schwer zu verstehen, wie folgendes.
Das Angebot enthält folgende Leistungen:
- Finanzierungsangebot mit Kfw Fördermittel nach Ihren Angaben im folgenden Formular.
- Alternative Wahlmöglichkeiten für
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- Zinsfestschreibungen
- Laufzeiten
tilgungsfreie Anlaufjahre: das bedeutet meiner Meinung nach, dass einige der ersten Jahre tilgungsfrei sind. Ich also in dieser Zeit keine Raten zu zahlen habe. Jedoch habe ich gelesen, dass die tilgungsfreien Anlaufjahre zwischen 2 bis 5 Jahren betragen. Bezieht sich das auf die Förderung einer Wohnung, so dass es bei zwei Wohnungen 10 Jahre beträgt oder gilt das auch für die beider Wohnungen?
Was bedeutet die Zinsfestschreibung?
Und wie ich gelesen habe, sind die Laufzeiten von 10-30Jahren wählbar. Was bedeutet dies? Um was für Laufzeiten handelt es sich hierbei?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ohne im Fachchinesisch zu antworten 😉
Vielen Dank im voraus!
Gruß
Patrick
Hallo Patrick,
das erste Jahr ist bei den angesprochenen KfW-Darlehen immer tilgungsfrei.
Darüber hinaus können Sie frei wählen, wie lange Sie evtl. einen tilgungsfreien Zeitraum in Anspruch nehmen möchten.
Da die Laufzeiten jedoch fest vorgegeben sind erhöht sich natürlich Ihre Tilgung, je länger Sie den tilgungsfreien Zeitraum am Anfang ausdehnen.
Zinsfestschreibung: Der Zinssatz wird beispl.weise für 10 Jahre festgeschrieben und anschließend neu verhandelt für die Restlaufzeit.
Die Laufzeit der KfW-Darlehen ist in drei Varianten vorgegeben. Sie können eine davon frei wählen.
Entscheiden Sie sich für eine längere Laufzeit, sinkt die Tilgung und damit Ihre Gesamtbelastung aus der Finanzierung.
Bei kürzeren Laufzeiten, müssen Sie höher tilgen und haben somit eine höhere monatliche Belastung.
Ich hoffe das war verständlich.
Viele Grüße
M. Thiemann
das erste Jahr ist bei den angesprochenen KfW-Darlehen immer tilgungsfrei.
Darüber hinaus können Sie frei wählen, wie lange Sie evtl. einen tilgungsfreien Zeitraum in Anspruch nehmen möchten.
Da die Laufzeiten jedoch fest vorgegeben sind erhöht sich natürlich Ihre Tilgung, je länger Sie den tilgungsfreien Zeitraum am Anfang ausdehnen.
Zinsfestschreibung: Der Zinssatz wird beispl.weise für 10 Jahre festgeschrieben und anschließend neu verhandelt für die Restlaufzeit.
Die Laufzeit der KfW-Darlehen ist in drei Varianten vorgegeben. Sie können eine davon frei wählen.
Entscheiden Sie sich für eine längere Laufzeit, sinkt die Tilgung und damit Ihre Gesamtbelastung aus der Finanzierung.
Bei kürzeren Laufzeiten, müssen Sie höher tilgen und haben somit eine höhere monatliche Belastung.
Ich hoffe das war verständlich.
Viele Grüße
M. Thiemann
Hallo,
Übrigens ist die einjährige Tilgungsfreiheit zwangsverordnet, erhöht also den Gesamtaufwand!
v.g.
MThiemann schrieb:Na, darüber würde ich noch einmal nachdenken.;)
...Entscheiden Sie sich für eine längere Laufzeit, sinkt die Tilgung und damit Ihre Gesamtbelastung aus der Finanzierung.
MThiemann schrieb:Ergänzung hierzu: Der Gesamtaufwand wird niedriger!
..Bei kürzeren Laufzeiten, müssen Sie höher tilgen und haben somit eine höhere monatliche Belastung.
Übrigens ist die einjährige Tilgungsfreiheit zwangsverordnet, erhöht also den Gesamtaufwand!
v.g.
Hallo,
Durch die einjährige Tilgungsaussetzung ist die Summe der Zinszahlungen höher, als wenn sofort getilgt würde. Einfach mal rechen!
Es gibt eine alte Regel: Tilge so hart wie möglich! Die gilt immer noch, trotz teilweise merkwürdiger Finanzierungsprodukte.
Was hier eine Doppelbelastung soll, erschließt sich mir nicht 😕
v.g.
Bambi schrieb:Gesamtaufwand einer Finanzierung ist die Summe der Annuitäten (Zins-u. Tilgung) bis zur Restschuld = 0!
was ist mit gesamtaufwand gemeint?
bei einer einjährigen tilgungsfreiheit, wäre somit eine doppelbelastung während des baus ausgeschlossen, oder sehe ich das falsch?
Durch die einjährige Tilgungsaussetzung ist die Summe der Zinszahlungen höher, als wenn sofort getilgt würde. Einfach mal rechen!
Es gibt eine alte Regel: Tilge so hart wie möglich! Die gilt immer noch, trotz teilweise merkwürdiger Finanzierungsprodukte.
Was hier eine Doppelbelastung soll, erschließt sich mir nicht 😕
v.g.
tja ja, wenn Fachleute erstmal in Rage kommen... ;-)
Sorry für die Begriffsverwirrungen.
Ich meinte mit "Gesamtaufwand für die Finanzierung" natürlich die monatliche Gesamtrate und nicht wie es hier gedeutet wurde, den Betrag, den Sie am Ende insgesamt für Ihre Finanzierung ausgegeben haben.
Viele Grüße
M. Thiemann
Sorry für die Begriffsverwirrungen.
Ich meinte mit "Gesamtaufwand für die Finanzierung" natürlich die monatliche Gesamtrate und nicht wie es hier gedeutet wurde, den Betrag, den Sie am Ende insgesamt für Ihre Finanzierung ausgegeben haben.
Viele Grüße
M. Thiemann
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