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ᐅ Baukostenzuschuss durch Bauherren? Wasseranschluss & Versorgung


Erstellt am: 26.10.18 12:53

P
pp1203
26.10.18 12:53
Nehmen wir einmal an, der Bauherr beantragt den Anschluss an das Trinkwasser-Versorgungsnetz.
Nach Erhalt des Angebotes durch den Wasserversorger stellt der Bauherr fest, dass nicht nur der Wasserhausanschluss (Grundpreis + Anschlusslänge je Meter) berechnet werden, sondern auch ein Baukostenzuschuss in erheblicher Höhe.

Vor dem Kauf des Grundstückes war das Baugebiet unerschlossen.
Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Veräußerer alle öffentlichen Lasten i. S. es § 436 Baugesetzbuch, also Erschließungskosten, Anliegerbeiträge und Kostenerstattungen nach dem Baugesetzbuch trägt.

Ist der Baukostenzuschuss nicht bereits im Kaufpreis des Grundstückes abgedeckt bzw. muss nicht der Veräußerer die Kosten hierfür tragen?
Z
Zaba12
26.10.18 13:40
Meines Wissens gehören alle kosten die den Hausanschlüsse anbelangen ab deiner Grenze bis zum Haus nicht zur öffentlichen Last. Dh. die und weitere Kosten wie Herstellungsbeiträge wenn nicht schon abgeführt zahlst Du.

Wer tritt hier als Verkäufer auf? Gemeinde oder Privat?
P
pp1203
26.10.18 13:52
Privat.

Selbst wenn es so ist, wie kommt man dann auf 10 Meter Anschlusslänge (500 EUR) für den Anschluss und vor allem auf 23 Meter Baukostenzuschuss? (5000 EUR).
Wasserhausanschluss Grundpreis 1250 EUR.

...wenn der Hausanschlussraum bis zur Grundstücksgrenze ca. 3 Meter entfernt ist.
A
Alex85
26.10.18 14:14
Mindestmaß oder Siehe Gebührensatzung des Versorgers für die Berechnungsgrundlage (oft Grundstücksgrenzlänge zur Straße)
Z
Zaba12
26.10.18 16:00
pp1203 schrieb:
Privat.

Selbst wenn es so ist, wie kommt man dann auf 10 Meter Anschlusslänge (500 EUR) für den Anschluss und vor allem auf 23 Meter Baukostenzuschuss? (5000 EUR).
Wasserhausanschluss Grundpreis 1250 EUR.

...wenn der Hausanschlussraum bis zur Grundstücksgrenze ca. 3 Meter entfernt ist.
Da musst Du deinen Versorger und ggf. die Gemeindewerke fragen. Der Versorger gibt den Satz vor. Bei uns relativ Transparent über eine Art Gebührenordnung.
C
Caspar2020
27.10.18 21:23
pp1203 schrieb:
sondern auch ein Baukostenzuschuss in erheblicher Höhe.

Ein baukostenzuschuss ist der Beitrag zum Erhalt und Ausbau der vorgelagerten Infrastruktur; sprich die Grundwasserbrunnen etc.

Die Gebühren sind meist pauschalen bzw. berechnen sich an Dingen wie Grundstücksgrößen etc.

Mit der äußeren Erschließung hat das gar nichts zu tun.
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