ᐅ Hausverkauf an Eltern - Wann erfolgt der Eigentumsübergang
Erstellt am: 25.09.18 08:06
Folgende Situation: Ich will meine Wohnung an die Eltern verkaufen. Diese können aber aktuell nicht die komplette Kaufsumme aufbringen.
Wäre es dennoch möglich, dass durch Eintragung einer Grundschuld über die Restsumme als privat Darlehen, der Eigentumsübergang erfolgt? (also nicht nur eine Auflassungsvormerkung, sonder der tatsächliche Eingetumsübertrag.)
Wäre es dennoch möglich, dass durch Eintragung einer Grundschuld über die Restsumme als privat Darlehen, der Eigentumsübergang erfolgt? (also nicht nur eine Auflassungsvormerkung, sonder der tatsächliche Eingetumsübertrag.)
O
Obstlerbaum25.09.18 08:44Wieso nicht? Du darfst das Ding sogar an Deine Eltern verschenken. Über die Erbschaftsthematik hast Du Dir ja sicher schon Gedanken gemacht.
CarinaM schrieb:
Folgende Situation: Ich will meine Wohnung an die Eltern verkaufen. Diese können aber aktuell nicht die komplette Kaufsumme aufbringen.Eltern = in gerader Linie pflichtteilsberechtigte Erben. Wenn der Notar keine Schlafmütze ist, muß da im Hirnkastl etwas klick machen ;-)https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant schrieb:
Eltern = in gerader Linie pflichtteilsberechtigte Erben. Wenn der Notar keine Schlafmütze ist, muß da im Hirnkastl etwas klick machen ;-)400T€ von Eltern an Kinder, 20T€ in die Gegenrichtung.
Muss ja ne tolle Wohnung sein ;-)
Ähnliche Themen