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ᐅ Hausverkauf an Eltern - Wann erfolgt der Eigentumsübergang


Erstellt am: 25.09.18 08:06

C
CarinaM
25.09.18 08:06
Folgende Situation: Ich will meine Wohnung an die Eltern verkaufen. Diese können aber aktuell nicht die komplette Kaufsumme aufbringen.

Wäre es dennoch möglich, dass durch Eintragung einer Grundschuld über die Restsumme als privat Darlehen, der Eigentumsübergang erfolgt? (also nicht nur eine Auflassungsvormerkung, sonder der tatsächliche Eingetumsübertrag.)
N
Nordlys
25.09.18 08:38
Ich denke schon. Notar anfragen. Der baut da was.
O
Obstlerbaum
25.09.18 08:44
Wieso nicht? Du darfst das Ding sogar an Deine Eltern verschenken. Über die Erbschaftsthematik hast Du Dir ja sicher schon Gedanken gemacht.
S
Spunk
25.09.18 13:58
Why not? Ob du oder eine Bank im Grundbuch drin steht, ist doch egal.
Schriftlicher Privat-Darlehensvertrag noch dazu und immer hübsch auf die vollstreckbare Ausfertigung acht geben. Das Ding ist wie Bargeld.
1
11ant
25.09.18 16:36
CarinaM schrieb:
Folgende Situation: Ich will meine Wohnung an die Eltern verkaufen. Diese können aber aktuell nicht die komplette Kaufsumme aufbringen.
Eltern = in gerader Linie pflichtteilsberechtigte Erben. Wenn der Notar keine Schlafmütze ist, muß da im Hirnkastl etwas klick machen ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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A
Alex85
25.09.18 21:21
11ant schrieb:
Eltern = in gerader Linie pflichtteilsberechtigte Erben. Wenn der Notar keine Schlafmütze ist, muß da im Hirnkastl etwas klick machen ;-)

400T€ von Eltern an Kinder, 20T€ in die Gegenrichtung.
Muss ja ne tolle Wohnung sein ;-)
wohnungnotar